Wie profitieren Kapitalbesitzer und Einheimische von der Zuwanderung?
Kapitalbesitzer und Einheimische, die nicht mit Einwandern um die gleichen Jobs konkurrieren (z.B. wenn Einheimische hochqualifiziert sind, Einwanderer aber vorrangig geringqualifiziert), profitieren hingegen von der Zuwanderung sogar im Falle konstanter Arbeitsnachfrage.
Wie stark ist die Zuwanderung in Deutschland gestiegen?
Seit der Euro- und Finanzkrise ist die Zuwanderung insbesondere ab dem Jahr 2010 wieder stark angestiegen, bedingt durch die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland. Eine zentrale Größe für das Verständnis der ökonomischen und sozialen Auswirkungen der Migration für Deutschland ist das Humankapital, das die Einwanderer mit sich bringen.
Ist die Auswanderung für beide Seiten notwendig?
Wenn beide Seiten sich für eine Familie oder partnerschaftliches Zusammenleben entscheiden, wird die Auswanderung der einen oder Einwanderung der anderen Seite notwendig. In der Hinsicht sind Partnerschaft und Familienzusammenführung ein weiterer Grund der Auswanderung.
Was waren die Auswirkungen der Völkerwanderung?
Auswirkungen der Völkerwanderung. Die germanischen Reiche, die in der Zeit der Völkerwanderung auf römischem Reichsgebiet entstanden waren, hatten zumeist nur kurzen Bestand. Von Dauer waren nur die Reiche der Westgoten in Spanien, der Langobarden in Italien, der Angelsachsen in Britannien, vor allem aber das Reich der Franken in Gallien.
Was bewirkt die französische Integrationspolitik?
– Hypothese 2: Die seit der Kolonialzeit in ihren Grundfesten aufrecht erhaltene französische Integrationspolitik bewirkt zunehmend eine Desintegration der in Frankreich lebenden Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Im Folgenden wird zunächst kurz auf die geschichtlichen Hintergründe der Einwanderung nach Frankreich eingegangen.
Wann gilt das neue Einwanderungsgesetz in Frankreich?
Juni 2006 an gilt in Frankreich das neue Einwanderungsgesetz, das u.a. härtere Auflagen für Familienzusammenführungen festsetzt. Der Antragsteller muss nun bereits 18 Monate im Land sein (statt bislang 12) und über ein geregeltes Einkommen auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns verfügen.