Was ist die rechtliche Grundlage der Quittung?
Rechtliche Grundlage der Quittung. Die rechtliche Grundlage für die Quittung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 368 begründet. Hier heißt es: „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.
Was kann eine Quittung sein?
Solange alle nötigen Informationen aufgeführt sind, kann die Quittung grundsätzlich jedes Format haben. Rein rechtlich reicht ein einfaches Blatt Papier aus. Auch eine Rechnung kann eine Quittung sein, sofern auf ihr der Empfang der Zahlung (inklusive Datum und Unterschrift) bestätigt ist.
Was ist eine Quittung in der Buchhaltung?
Eine Quittung ist so etwas, wie die “kleine” Rechnung. Bei kleinen Beträgen reicht die Quittung als Beleg aus. Jeder Gläubiger hat einem Schuldner auf Verlangen eine Quittung auszustellen. Das ist in Deutschland im §368 BGB geregelt. Die Kosten für die Ausstellung muss der Gläubiger tragen. Eine Rechnung ist der zentrale Beleg jeder Buchhaltung.
Ist eine Quittung ungültig?
Eine Quittung ist stets mit dem Empfangsdatum und -ort zu versehen und von dem Empfänger zu unterschreiben. Dessen Name und Anschrift müssen ebenfalls auf der Quittung zu finden sein. Sobald eine dieser Angaben auf der Quittung fehlen, ist sie laut §125 BGB ungültig.
Was ist die Quittung für Kleinbeträge?
Die Quittung hingegen, die auch als Rechnung für Kleinbeträge (kleiner als 150 Euro) genutzt wird, muss folgende Inhalte haben: Name und Anschrift des Leistungserbringers das Ausstelldatum die Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. den Umfang der erbrachten Leistung
Was ist eine löschungsfähige Quittung?
Die Löschungsbewilligung: Die löschungsfähige Quittung (Löschungsbewilligung) wird dann ausgestellt, wenn eine Schuld auf Basis einer Hypothek ratenweise beglichen wird. Die Ausgleichsquittung: Die Ausgleichsquittung ist eine Quittung, die im Personalwesen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen ausgestellt wird.
Was ist die Quittung für Kleinunternehmer?
Die Quittung hingegen, die auch als Rechnung für Kleinbeträge (kleiner als 150 Euro) genutzt wird, muss folgende Inhalte haben: den Entgeltbetrag und den enthaltenen Steuersatz bzw. einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach Kleinunternehmerregelung.