Kann man selbst eine Schiedsklausel formulieren?
Wenn man selbst eine Schiedsklausel formuliert besteht die Gefahr, dass diese später in einem Prozess nicht als wirksam anerkannt wird und man doch vor einem staatlichen Gericht klagen muss. Deshalb empfehlen wir, in der Schiedsklausel die Verfahrensordnung eines bestehenden Schiedsgerichts zu verwenden!
Wie muss eine Schiedsgerichtsklausel wirksam sein?
Um wirksam zu sein, muss eine Schiedsgerichtsklausel zunächst freiwillig durch beide Parteien erfolgen und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen. Der Streitgegenstand muss also konkretisiert und der Umfang der Entscheidungszuständigkeit des Schiedsgerichts festgelegt werden. § 1030 ZPO definiert zudem den schiedsfähigen Gegenstand.
Wie sollte die Schiedsklausel geregelt werden?
Darüber hinaus sollten in der Schiedsklausel die Sprache, der Ort des Schiedsverfahrens sowie die Rechtswahl (dazu unten) festgelegt werden. Die Form der Schiedsvereinbarung wird in § 1031 ZPO geregelt.
Was ist ein Schiedsverfahren oder eine Klage?
Schiedsverfahren oder Klage: Der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO. Streiten Parteien, ob ein Anspruch vor einem Schieds- oder einem staatlichen Gericht durchzusetzen ist, kann jede Partei dies vorab gerichtlich klären lassen.
Welche Einzelheiten sollen in der Schiedsklausel festgelegt werden?
Nach Absatz 2 der Schiedsklausel sollen Einzelheiten zur Zuständigkeit und zur Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie zum Verfahren selbst in einem gesonderten Schiedsvertrag festgelegt werden. Dieser Schiedsvertrag wurde jedoch nicht abgeschlossen. Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 28.02.2012
Ist der Abschluss einer Schiedsvereinbarung wirksam?
Der Abschluss einer Schiedsvereinbarung setzt- wie jeder andere Vertrag auch – eine wirksame Einigung der Parteien voraus. Mitunter ist aber unklar, ob eine solche verbindliche Einigung tatsächlich vorliegt.
Was ist eine Vertragsklausel in der Schweiz?
Informationen zum Vertragsrecht und Verträgen in der Schweiz. Eine weitere wichtige Vertragsklausel stellt die sogenannte Schiedsklausel dar. Sie ermöglicht es den Parteien zu vereinbaren, allfällige künftige Rechtsstreitigkeiten von einem Schiedsgericht – losgelöst und weitgehend unabhängig von staatlichen Gerichten – beurteilen zu lassen: