Was ist ein Angebotsmonopolist?
Unter dem Begriff Angebotsmonopol ist eine Marktform zu verstehen, bei der ein einziger Anbieter vielen Nachfragern gegenübersteht. Dieser als Monopolist bezeichnete Anbieter verfügt über eine hohe Marktmacht und steuert den Preis seines Produktes über dessen produzierte Menge.
Wie entsteht ein Angebotsmonopol?
Ein Angebotsmonopol entsteht beispielsweise, wenn ein Unternehmen ein bestimmtes (vlt. patentiertes) Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung anbietet, die es so kein zweites mal gibt. Der große Vorteil für den Anbieter ist, dass er frei über Mengen und Preise bestimmen kann.
Was ist die Definition von Monopol?
Die Definition von Monopol lässt sich gut aus der Herkunft und Zusammensetzung des Wortes erklären. „monos“ bedeutet im Lateinischen „allein“ und „polein“ bedeutet im Lateinischen „verkaufen“. Ein Monopol ist somit ein Vorrecht eines Unternehmens oder Anbieters auf den Verkauf, sowie die Produktion eines Produktes.
Warum spricht man von einem Marktmonopol?
Ist für ein auf dem Markt befindliches Gut lediglich ein einziger Anbieter vorhanden, dann spricht man von einem Marktmonopol – kurz auch Monopol genannt. Es handelt sich dabei um eine relativ ungewöhnliche Situation, da das sonst übliche Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nur bedingt besteht.
Warum ist ein Monopol schädlich für die klassische Marktwirtschaft?
Da ein Monopol grundsätzlich eher schädlich für die klassische Marktwirtschaft ist, unterliegen Monopolisten oftmals bestimmten Restriktionen, die aufgrund staatlicher Regulierung bestehen. keine Konkurrenten und ist deshalb preis- bzw. mengenpolitischen Entscheidungen völlig unabhängig (d.h. der Monopolist betreibt aktive Preis- bzw.
Was ist mit der Marktmacht eines Monopols verbunden?
Aufgrund der möglichen negativen Wirkungen, die mit der Marktmacht eines Monopols verbunden sind, wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet, das dem Bundeskartellamt die Möglichkeit geben soll, die Bildung von marktbeherrschenden Unternehmen zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu verbieten.