Wann schutzt das AGG?

Wann schützt das AGG?

Das AGG schützt Menschen, die wegen ihres migrantischen Hintergrunds oder ihres damit verknüpften Aussehens, ihres Geschlechts, ihrer Religion bzw. ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihrer Alters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.

Warum wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingeführt?

Das AGG zielt darauf ab, Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung oder der sexuellen Identität sowie des Alters zu verhindern und zu beseitigen.

Wen schützt das AGG vor was und in welchem Kontext?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.

Wie sind die Diskriminierungsmerkmale geschützt?

Die Diskriminierungsmerkmale Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit sind deutlich umfangreicher, nämlich in allen Lebensbereichen, also auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, gesetzlich vor Diskriminierung geschützt. Diese Richtlinien wurden auch von allen Bundesländern umgesetzt, wobei Wien hier einmal mehr eine Vorreiterrolle einnimmt.

Warum verbietet das GG Diskriminierungen?

Umgekehrt verbietet das GG keine Diskriminierungen auf der Grundlage der sexuellen Identität eines Menschen, wohl aber das AGG. Die Besonderheit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im zivilrechtlichen Teil liegt nun darin, dass es als Schutzgesetz in den Privatrechtsverkehr eingreift und damit die Privatautonomie einschränkt.

Was ist bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot?

Bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot ist die Beendigung der Diskriminierung, eine Entschädigung für die Verletzung der Würde und Ersatz für die möglicherweise entstandenen finanziellen Nachteile vorgesehen.

Was ist ein Diskriminierungsverbot auf Grund des Geschlechts?

Ein Diskriminierungsverbot auf Grund des Geschlechts wurde in Österreich bereits 1979 im Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben festgeschrieben und gilt heute in allen Lebensbereichen. Der Begriff „Geschlecht“ beinhaltet sowohl das körperliche Geschlecht als auch das soziale Geschlecht.

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