Wann sollte ein Pensionsanspruch gestellt werden?
Die Arbeiterkammer rät allen Versicherten, sich rechtzeitig zu informieren, ab wann ein Pensionsanspruch besteht. Außerdem sollte der Pensionsantrag schon zwei bis drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Pensionsversicherung gestellt werden.
Was ist eine Pensionskasse?
Im Grunde ist eine Pensionskasse eine Versicherung, die sich auf die Altersvorsorge einer bestimmten Gruppe spezialisiert hat. Die so genannte Entgeltumwandlung ist der größte Vorteil bei der Pensionskasse.
Wie bleiben die beitragspflichtigen Personen in der Pension?
Personen, die vorzeitig in Pension gehen, bleiben bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der 1. Säule beitragspflichtig. Die Beiträge richten sich nach dem Vermögen und dem Renteneinkommen.
Wann kann man die Pensionskasse anschliessen?
Selbstständig Erwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Der Eintritt in die Pensionskasse erfolgt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Versichert sind zu diesem Zeitpunkt gemäss Gesetz nur die Risiken Tod und Invalidität. Mit dem Alter von 25 Jahren beginnt das eigentliche Alterssparen.
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Wann kann ich in Pension gehen?
Wann Sie in Pension gehen können und wie Ihre Pension berechnet wird, hängt unter anderem davon ab, wann Sie geboren wurden. Hier die Rechtslage für alle, die ab 1955 auf die Welt gekommen sind. Wann kann ich frühestens in Pension gehen? Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre.
Wie wird die Pension für Berufssoldaten berechnet?
Berechnung der Pension für Berufssoldaten. Sofern die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge vor Eintritt in die Pension mindestens zwei Jahre bezogen wurden, so wird das Ruhegehalt anhand der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des letzten Dienstgrades berechnet. Dabei darf die Pensionshöhe die letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht übersteigen.
Wie wird meine Pension berechnet?
Wie wird meine Pension berechnet? Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und erstmals nach dem 31.12.2004 Versicherungszeiten erworben haben. Bei der Berechnung wird die Summe aller Beitragsgrundlagen (z.B. Bruttoeinkommen bei Erwerbstätigkeit) in einem Jahr gebildet und mit 1,78 % multipliziert.