Welche Bestandteile des Jahresabschlusses müssen veröffentlicht werden?
nach § 267 Absatz 3 HGB :
- Bilanz ( § 266 Absatz 1 Satz 2 HGB )
- Gewinn- und Verlustrechnung ( § 275 HGB )
- Anhang ( §§ 284, 285 HGB )
- Lagebericht ( §§ 289, 289a HGB )
- Unterschrift ( § 245 HGB )
- Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers ( § 328 Absatz 1a Satz 2 HGB )
Wann ist die Veröffentlichung von Bilanzen vorgeschrieben?
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2007 die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses auf ein Drittel der eingetragenen Unternehmen erweitert. Er ist – ggf. nebst Bestätigungsvermerk – spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahrs im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft?
Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften kommt laut § 264 HGB ein Anhang hinzu. Gegebenenfalls wird der Jahresabschluss ergänzt um einen Lagebericht.
Was muss eine Kleinstkapitalgesellschaft hinterlegen?
Kleinstkapitalgesellschaften brauchen nur eine vereinfachte Bilanz aufzustellen und müssen ihren Jahresabschluss nicht um einen Anhang erweitern, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz ausgewiesen werden. Hinterlegte Bilanzen (Jahresabschlüsse) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
Wie können Kleinstunternehmen die Offenlegungspflicht erfüllen?
Kleinstunternehmen können für Geschäftsjahre mit einem Abschlussstichtag ab dem 31. Dezember 2012 zudem wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen ( § 326 Absatz 2 HGB ).
Ist die Offenlegung vor Prüfung oder Feststellung von Jahresabschlüssen erforderlich?
Offenlegung vor Prüfung beziehungsweise Feststellung von Jahresabschlüssen. Große und mittelgroße Unternehmen haben grundsätzlich einen festgestellten oder gebilligten und durch einen Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Offenlegungsfrist beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.
Wann muss ein Geschäftsabschluss erstellt werden?
Auf jeden Fall muss der Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt sein. Sinn und Zweck eines Geschäftsabschlusses ist es, die wirtschaftliche Lage und den Erfolg einer Firma wahrheitsgetreu so darzustellen, dass sich Dritte ein korrektes und zuverlässiges Bild über die Situation machen können.
Wie erfolgt die Hinterlegung der Jahresabschlussunterlagen im Bundesanzeiger?
Sowohl zur Hinterlegung als auch zur Veröffentlichung erfolgt die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Bei einer Hinterlegung erfolgt keine Veröffentlichung der Jahresabschlussunterlagen im Bundesanzeiger.