Ist der Auftraggeber der Bauherr?
Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt.
Was ist ein Auftrag Jura?
Der Auftrag ist ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Beauftragten (sog. Auftragsvertrag). Der Beauftragte verpflichtet sich, ein Geschäft des Auftraggebers unentgeltlich zu besorgen. Er übernimmt eine unentgeltliche Geschäftsbesorgung.
Was heist Auftraggeber?
Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt. Gegenpartei ist der Auftragnehmer.
Was hat der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung geregelt?
Deshalb hat sich der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung strikt an die auftragsbezogenen Weisungen des Auftraggebers zu halten. Das Auftragsrecht ist in den §§ 662 bis 674 BGB geregelt. Der Auftragnehmer wird dort „Beauftragter“ genannt.
Ist der Auftragnehmer verpflichtet die Interessen des Auftragnehmers zu wahrzunehmen?
Der Auftraggeber ist in zumutbaren Maß verpflichtet, die Interessen des Auftragnehmers wahrzunehmen in ihn vor vermeidbaren Schaden zu bewahren. Ist die Übertragung des Auftrags vom Auftragnehmer an Dritte gestattet, so kann dies insbesondere nach § 664 Abs.
Was ist die Umgangssprache des Auftraggebers?
Die Umgangssprache verwendet den Begriff des Auftraggebers umfassender als die Rechtswissenschaft. Als Auftraggeber kommen umgangssprachlich auch die Käufer beim Kaufvertrag („Bestellung“), die Klienten von Maklern, Architekten oder Kommissionären in Betracht.
Wie wird der Zahlungspflichtige als Auftraggeber bezeichnet?
Im Kreditwesen wird beim Zahlungsvorgang der Zahlungspflichtige (bei Überweisungen) oder Zahlungsempfänger (bei Lastschriften) aus Banksicht als Auftraggeber bezeichnet, ebenso bei allen weisungsgebundenen Bankgeschäften (etwa beim Akkreditiv ). Bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern heißen die Auftraggeber Mandanten .