Wie geht es mit der Uberwachung durch den Arbeitgeber?

Wie geht es mit der Überwachung durch den Arbeitgeber?

Die Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann sich auch auf den Computer erstrecken. Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung.

Wie wollen Arbeitgeber die Computerüberwachung am Arbeitsplatz überwachen?

Mit der Computerüberwachung am Arbeitsplatz wollen Arbeitgeber in erster Linie die Internetnutzung ihrer Angestellten überwachen, denn hier liegt das größte Potential für missbräuchliche Nutzung des Büro-Computers.

Kann der Arbeitgeber eine Internet-Überwachung am Arbeitsplatz durchführen?

Auch wenn der Arbeitgeber eine Internet-Überwachung am Arbeitsplatz stichprobenartig bzw. aufgrund eines konkreten Verdachts prinzipiell durchführen darf, ist dies nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen erlaubt. Denn wichtig ist, dass der Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer gewahrt bleibt.

Wie muss ein Arbeitgeber über eine PC-Überwachung informiert werden?

Deshalb muss ein Arbeitgeber stets den Personal- oder Betriebsrat informieren, wenn eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz eines Mitarbeiters durchgeführt werden soll – sofern diese über eine Stichprobe hinausgeht.

Ist die Mitarbeiterüberwachung möglich?

Aufgrund der technischen Möglichkeiten, die im Bereich der Mitarbeiterüberwachung mittlerweile möglich sind, schlagen manche Arbeitgeber jedoch über die Strenge und halten sich nicht an die gesetzlich festgesteckten Grenzen. Kurz & knapp: Mitarbeiter abhören. Generell ist es nicht erlaubt, Mitarbeiter am Arbeitsplatz abzuhören.

Warum darf der Chef seine Mitarbeiter nicht abhören?

Liegt keine Zustimmung vor, darf der Chef seine Mitarbeiter normalerweise nicht abhören. der Inhalt des Gesprächs, sowie die Metainformationen (Dauer des Gesprächs, wann der Anruf einging, etc.)

Warum sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht kontrollieren und ausspionieren?

Dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht vertrauen und sie deshalb manchmal auch – ohne ihr Einverständnis nur auf Verdacht hin – kontrollieren und ausspionieren, ist vielen Menschen in Deutschland wohl bewusst. Schließlich gingen schon einige solcher Skandale der illegalen Mitarbeiterüberwachung durch die Presse.

Wie sollte man die Mitarbeiterüberwachung beachten?

Dürfen Sie beispielsweise in der Pause den Computer nutzen, um persönliche E-Mails abzurufen oder Online-Portale zu besuchen, muss er unbedingt das Fernmeldegeheimnis berücksichtigen. Die Mitarbeiterüberwachung wird von den in § 88 Telekommunikationsgesetz aufgeführten Vorgaben beschränkt.

Wie greifen Unternehmen zur Mitarbeiterüberwachung?

Aus den geschilderten Berichten geht hervor: Zur Mitarbeiterüberwachung greifen Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Gründen. Manche Firmen wollen überprüfen, ob Arbeitnehmer tatsächlich ihre Arbeitszeit einhalten und ihre Pausen nicht über Gebühr ausdehnen.

Ist der Betriebsrat vor Einleitung der Mitarbeiterüberwachung informiert?

Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser vor Einleitung der Mitarbeiterüberwachung darüber informiert werden. Dies begründet sich auf § 87 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ]

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