Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?
Die Aufzeichnungen müssen über einen gewissen Zeitraum aufbewahrt werden. Arbeitgeber unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Je nach Land sind die konkreten Vorgaben unterschiedlich. Mit der reinen Erfüllung der Zeiterfassungspflicht ist es aber noch nicht getan.
Wie lange dauert eine Aufzeichnung in der Schweiz?
In der Schweiz müssen Aufzeichnungen im Rahmen der Zeiterfassung über einen längeren Zeitraum archiviert werden. Hier gilt eine Frist von 5 Jahren für die Aufbewahrung. Neben den Vorgaben für die Unterlagen der Arbeitszeiterfassung gibt es natürlich auch Aufbewahrungsfristen für andere geschäftliche Unterlagen.
Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist für Stundenzettel von Mitarbeitern?
Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist für Stundenzettel von Mitarbeitern? In Deutschland müssen Arbeitszeitaufzeichnungen 2 Jahre aufbewahrt werden. Das betrifft Aufzeichnungen gemäß § 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie im Rahmen des Mindestlohngesetzes erfasste Arbeitszeiten von Mitarbeitern.
Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?
1 In Deutschland müssen Arbeitszeitaufzeichnungen 2 Jahre aufbewahrt werden. 2 Österreich sieht eine Aufbewahrungsfrist von 1 Jahr für die Unterlagen der Zeiterfassung vor. 3 In der Schweiz müssen Aufzeichnungen im Rahmen der Zeiterfassung über einen längeren Zeitraum archiviert werden.
Was gilt für die Abnahme von baulichen Anlagen?
Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Werkleistung oder einen Teil der Werkleistung benutzt, gilt die Abnahme bereits nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme ( § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B).