Welche Abgaben gehen vom Gehalt ab?
Das Bruttogehalt ist dein Gehalt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Hierzu gehören Abgaben wie Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Abgezogen werden ebenfalls deine Sozialversicherungsbeiträge. Darunter fallen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Wohin geht die Arbeitslosenversicherung?
Die Beiträge zu den vier Sozialversicherungszweigen gehen an die Einzugsstelle der Krankenkasse des Arbeitnehmers (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile). Mit der Weiterleitung der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung hat der Arbeitgeber nichts zu tun.
Was sind gesetzliche Abzüge?
Neben den Steuern (z. B. Lohnsteuer, Einkommenssteuer) gibt es noch die Sozialabgaben (vor allem Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung). Außerdem fallen noch die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag unter diese automatischen Abzüge.
Wohin muss der Arbeitgeber die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abführen?
Mit Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist gemeint, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung vom Arbeitgeber „in einem Aufwasch“ berechnet und „in einem Batzen“ an die Krankenkasse als Einzugsstelle abgeführt wird.
Wer zieht die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein?
Finanzierung. Die Arbeitslosenversicherung wird, wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
Was sind die Leistungen der Arbeitslosenversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung umfassen neben dem Lohnersatz während der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) auch Leistungen zur Beruflichen Rehabilitation und Unterstützung bei der Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen.
Welche gesetzlichen Abzüge vom Bruttolohn gibt es?
Sozialleistungen
- Rentenversicherung: 9,3 % (insgesamt 18,6 % mit dem Arbeitgeberanteil)
- Arbeitslosenversicherung: 1,2 % (insgesamt 2,4 % mit dem Arbeitgeberanteil)
- Pflegeversicherung: 1,525 % für Arbeitnehmer mit Kindern, dieser Betrag erhöht sich auf 1,775 % für kinderlose Arbeitnehmer, (insgesamt 3,05 %, bzw.