Ist eine Gutschrift eine Eingangsrechnung?
Im umsatzsteuerrechtlichen Sinn handelt es sich bei einer Gutschrift um eine umgekehrte Rechnung. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger im Grunde genommen an den Leistenden eine Rechnung stellt. Mit einer Gutschrift können Leistungen über einen bestimmten Zeitraum einfach abgerechnet werden.
Wann Gutschrift und wann Stornorechnung?
Die Erstellung einer Gutschrift muss vertraglich vereinbart worden sein. Die Rechnungskorrektur oder auch „Stornorechnung“ hingegen ist ausschließlich eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn.
Welche Angaben gehören auf eine Gutschrift?
Gültige Gutschriften: Das muss enthalten sein
- eine gültige Gutschrift muss ausdrücklich „Gutschrift“ heißen.
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- das Ausstellungsdatum,
Warum bekommt man eine Gutschrift?
Gutschrift: Die Abrechnungsgutschrift Von einer Abrechnungsgutschrift wird gesprochen, wenn der Rechnungsempfänger dem Rechnungssteller eine Gutschrift für eine Lieferung oder Leistung sendet. Nicht der Kunde erhält eine Rechnung, sondern der Kunde schreibt dem Leistungsersteller eine Gutschrift.
Was sind die Angaben in einer Gutschrift?
Angaben in Gutschriften. Da eine Gutschrift eine Rechnung ist, gelten auch bei der Gutschrift dieselben Pflichtangaben, die in eine Rechnung müssen (siehe hierzu auch Pflichtangaben in Rechnungen): Der vollständige Name und die Anschrift des Rechnungsstellers. Der vollständige Name sowie die Anschrift des Rechnungsempfängers.
Wie rechnet ein Unternehmer mit einer Gutschrift?
Mit einer Gutschrift rechnet ein Unternehmer bezogene Leistungen ab. Anstatt auf die Rechnung eines Dienstleisters zu warten, erstellt der Unternehmer unmittelbar nach Prüfung der Leistung dem Dienstleister eine Gutschrift und überweist ihm den Gutschriftsbetrag. Die Gutschrift ist also eine Rechnung, die sich der Unternehmer selbst stellt.
Was ist die Gutschrift im rechtlichen Sinn?
Die Gutschrift im rechtlichen Sinn meint nach § 14 UStG eine Art umgekehrte Rechnung – die Abrechnungsgutschrift. Von einer Abrechnungsgutschrift wird gesprochen, wenn der Rechnungsempfänger dem Rechnungssteller eine Gutschrift für eine Lieferung oder Leistung sendet.
Wie ist die Gutschrift geregelt?
Gesetzlich ist die Gutschrift in § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG geregelt. Danach darf auch der Leistungsempfänger eine Rechnung – nämlich eine Gutschrift – ausstellen, sofern dies vorher vereinbart wurde. Per Gesetz handelt es sich also eher um eine Ausnahme, und es ist nicht rechtens, ohne Absprache eine Gutschrift auszustellen.