Welche Arten von Krankenversicherungen gibt es?

Welche Arten von Krankenversicherungen gibt es?

Die unterschiedlichen Krankenversicherungsarten

  • Die Krankenvollversicherung. Eine Kranken-Vollversicherung deckt den kompletten Bedarf ab, den ein Versicherungsnehmer hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht benötigt.
  • Die Krankenzusatzversicherung.
  • Die private Kranken-Teilversicherung.

Welcher gesetzlichen Grundlage unterliegt eine Krankenkasse?

Die gesetzlichen Grundlagen des heutigen GKV-Systems sind im Sozialgesetzbuch geregelt (insbesondere im SGB V über die GKV). Die GKV beruht auf den Prinzipien der Solidarität, der Subsidiarität und der Selbstverwaltung.

Welche BKK gibt es?

Betriebskrankenkassen (BKK)

  • Audi BKK.
  • BAHN-BKK.
  • BKK Akzo Nobel Bayern.
  • BKK Diakonie.
  • BKK EUREGIO.
  • BKK Faber-Castell & Partner.
  • BKK Freudenberg.
  • BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER.

Wer muss in Deutschland versichert sein?

Jede Bürgerin und jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland soll deshalb im Krankheitsfall abgesichert sein. Wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, ist daher versicherungspflichtig in der GKV , wenn er zuletzt gesetzlich krankenversichert war oder dem gesetzlichen System zuzuordnen ist.

Welche Möglichkeiten gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung?

In der GKV gibt es drei Möglichkeiten der Versicherung: Die Pflichtmitgliedschaft, die freiwillige Mitgliedschaft und die Familienversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Personengruppen versicherungspflichtig:

Welche Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung?

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. 2. Private Krankenversicherung (PKV), die für die Krankenvollversicherung nur dem Personenkreis offen steht, der nicht versicherungspflichtig ist oder unter den Voraussetzungen des § 8 SGB V auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit ist.

Wie ist die Krankenversicherung in Deutschland Pflichtversicherung?

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die meisten Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Unterschiede gibt es bei den sogenannten Zusatzbeiträgen.

Welche Personen sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Personengruppen versicherungspflichtig: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro monatlich verdienen, deren Verdienst jedoch die allgemeine Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III beziehen.

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