Was sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern?

Was sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern?

Kurz & knapp: Rechte und Pflichten. Die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Die Hauptpflicht von Arbeitgebern ist die Zahlung des Arbeitsentgelts. Die Hauptpflicht von Arbeitnehmern ist die Erbringung der Arbeitsleistung.

Was ist das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen. Was Arbeitnehmern oft fehlt, ist das Wissen über die eigenen Rechte und Regelungen.

Was entsprechen die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers?

In der Regel entsprechen die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers – und umgekehrt. Während z. B. für einen Angestellten die Pflicht zur Treue gegenüber dem Unternehmen besteht, bedeutet das für den Chef gleichzeitig das Recht auf ebendiese Treue.

Welche Gesetzestexte gelten im Arbeitsrecht?

Dazu zählen die folgenden Gesetzestexte: Entsprechend umfangreich sind die Regelungen, Rechte und Pflichten, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Ein Augenmerk im Arbeitsrecht ist dabei der besondere Schutz des Arbeitnehmers. Es soll verhindert werden, dass Mitarbeiter ausgenutzt oder auf eine andere Art und Weise schlecht behandelt werden.

Was sind die Hauptpflichten und Pflichten des Arbeitnehmers?

Die Hauptpflichten und Nebenpflichten des Arbeitnehmers. Rechte und Pflichten: Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der Arbeitsleistung. Natürlich ergeben sich auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Welche Pflichten gehören zu den Pflichten des Arbeitgebers?

Dazu gehören u.a. die Verschwiegenheitspflicht die Treuepflicht das Verbot der Bestechlichkeit die Pflicht zum Schutz des Arbeitgebereigentums Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflichten die Pflicht zur Unterlassung von ruf- und kreditschädigenden Mitteilungen

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