Welchen Zweck hat das Produktsicherheitsgesetz?

Welchen Zweck hat das Produktsicherheitsgesetz?

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinien zum Inverkehrbringen oder Bereitstellen von Produkten auf dem Markt.

Warum gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Anbieter?

Kennzeichnungspflichten: zur Identifizierung des Bereitstellers und des Produkts bei Verbraucherprodukten nach § 6 Produktsicherheitsgesetz. Nach dem ProdSG dürfen Produkte damit nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie gewisse Sicherheitsstandards erfüllen und nicht die Gesundheit der Verwender gefährden.

Warum Produktsicherheit?

Erklärung zum Begriff Produktsicherheit Die Produktsicherheit ist gemäß dem ProdSG bei einem Produkt gegeben, wenn es bei normaler beziehungsweise vernünftiger Verwendung keine oder nur geringe Gefahren birgt, das bedeutet, keine Gesundheitsgefährdung von ihm ausgeht.

Welche Produktkennzeichnungen sind Pflicht?

Produktkennzeichnung – Bestandteil in jedem Produktionsprozess. Die Chargennummer, Bar- oder QR-Codes, gesetzlich vorgeschriebene Informationen wie Zutatenlisten, Inhaltsstoffe oder Mindesthaltbarkeitsdaten müssen auf jedem Gebinde für Lebensmittel oder andere verderbliche Güter stehen.

Was heißt Produktsicherheit?

Die Produktsicherheit ist gemäß dem ProdSG bei einem Produkt gegeben, wenn es bei normaler beziehungsweise vernünftiger Verwendung keine oder nur geringe Gefahren birgt, das bedeutet, keine Gesundheitsgefährdung von ihm ausgeht.

Wie kann die „dynamische“ Definition des verbraucherprodukts verhindert werden?

Durch die „dynamische“ Definition des Verbraucherprodukts in Folge eines Abstellens auch auf die denkbare Verwendung des Produkts (auch) durch Verbraucher zudem verhindert werden, dass ursprünglich rein für gewerbliche Zwecke konzipierte Produkte ohne die erforderlichen Anpassungen auf den Verbrauchermarkt gelangen.

Was sind die gesetzlichen Vorschriften für Verbraucherprodukte?

Erfasst von der Vorschrift des § 6 Abs. 1 ProdSG werden nur sogenannte Verbraucherprodukte. Die in § 6 Abs. 1 ProdSG vorgesehenen Kennzeichnungspflichten sind daher ausschließlich bei der Bereitstellung solcher Verbraucherprodukte am Markt zu beachten.

Wie dürfen Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden?

Nach dem ProdSG dürfen Produkte damit nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie gewisse Sicherheitsstandards erfüllen und nicht die Gesundheit der Verwender gefährden. Das neue ProdSG bringt auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Verbraucherprodukten umfangreiche Änderungen mit sich.

Was sind die Kennzeichnungspflichten hinsichtlich Verbraucherprodukten?

Die in der Vorschrift des § 6 Abs. 1 ProdSG enthaltenen Kennzeichnungspflichten hinsichtlich Verbraucherprodukten sind sowohl an den Hersteller des Produkts, als auch an dessen Bevollmächtigten sowie den Einführer des Produkts adressiert. Hersteller ist nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 14 ProdSG

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