Wann sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig?

Wann sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig?

Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, noch bei einem Elternteil lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet.

Wann muss die Mutter Unterhalt zahlen?

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen, soweit sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein ausreichendes eigenes Einkommen hat.

Wird das Einkommen der Mutter beim Kindesunterhalt berücksichtigt?

Zieht man vom Einkommen der Mutter die 200,- Euro Betreuungskosten ab, dann bleibt ihr ein Nettoeinkommen von 3.900,- Euro. Dieses Einkommen ist dreimal so hoch wie das Einkommen des Vaters. Deshalb muss die Mutter allein für den Kindesunterhalt aufkommen.

Sind beide Elternteile unterhaltspflichtig?

Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen der beiden Eltern ab. Es gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahre. Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind nicht mehr betreuungsbedürftig, sodass beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen – und zwar ihren Einkünften entsprechend.

Wie viel Unterhalt steht der Mutter zu?

Die Mutter ist von dem Unterhaltspflichtigen in der Höhe zu unterhalten, wie sie ohne die Geburt des Kindes stehen würde: Bsp.: Die Kindesmutter verfügte vor der Schwangerschaft über kein eigenes Einkommen. Ihr Bedarf beträgt nun 880,- € (Anmerkung D II. der Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2018).

Wann ist ein Elternteil nicht unterhaltspflichtig?

Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht.

Wird das Gehalt des Partners beim Unterhalt mit angerechnet?

Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet.

Was zählt zum Unterhaltsrelevanten Einkommen?

Als Einkommen für Arbeitnehmer, Beamte etc. zählt nicht nur das Grundgehalt, sondern alle Überstunden- und Feiertagsvergütungen, Prämien, Zulagen, Ortszuschlag, Kinderzuschüsse, Gratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Spesen, Abfindungen, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld etc.

Kann ich Mutter und Kind länger als ein halbes Jahr in der Wohnung bleiben?

Wenn Mutter und Kind länger als ein halbes Jahr in der Einrichtung verbleiben wird voraussichtlich kein Amt die Kosten für die Wohnung übernehmen. Da ist es besser die Wohnung zu kündigen und mit dem Jugendamt oder ggf. Sozialamt die Mietkosten für die Restzeit zu regeln.

Welche Mutterschaftsleistungen werden gezahlt?

Die Mutterschaftsleistungen erfüllen den gleichen Zweck wie das Elterngeld. Beide Leistungen werden aufgrund der Geburt des Kindes gezahlt und sollen die damit verbundenen Einkommensausfälle ersetzen. Die Mutterschaftsleistungen werden daher in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet.

Ist die Mutterschaftsleistungen höher als das Elterngeld ausgezahlt?

Wenn die Mutterschaftsleistungen in Summe höher ausfallen, das das für den betreffenden Lebensmonat des Kindes zustehende Elterngeld, wird kein Elterngeld ausgezahlt. Ist die Summe der Mutterschaftsleistungen geringer als das Elterngeld, wird der Differenzbetrag an Elterngeld ausgezahlt.

Wie hoch ist das Einkommen der Mutter für Kinderbetreuung?

Sie gibt monatlich 200,- Euro für Kinderbetreuung aus. Zieht man vom Einkommen der Mutter die 200,- Euro Betreuungskosten ab, dann bleibt ihr ein Nettoeinkommen von 3.600,- Euro. Dieses Einkommen ist also dreimal so hoch wie das Einkommen des Vaters. Deshalb muss die Mutter allein für den Kindesunterhalt aufkommen.

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