Wer bekommt was nach der Scheidung?

Wer bekommt was nach der Scheidung?

Zugewinngemeinschaft: Jedem Ehepartner gehört das finanzielle Vermögen, dass er vor oder während der Ehe erworben hat. Gütertrennung: Jeder Ehegatte behält das Vermögen, das er vor bzw. während der Ehe erworben hat, für sich. Bei einer Scheidung steht seinem Partner kein Anteil zu.

Wie rette ich mein Geld bei Scheidung?

Die beste Option, um Ihr Vermögen bei der Scheidung zu schützen, ist daher der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie alle Rechte und Pflichten, die Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung geregelt wissen möchten.

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?

Bis zur Auflösung des Güterstands haben beide Ehegatten Eigengut und Errungenschaften. Bei einer Scheidung werden die Errungenschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird bei einer Scheidung halbiert, wobei auch das voreheliche Vermögen inbegriffen sein können.

Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?

Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.

Welche Vermögenswerte gibt es nach einer Scheidung in der Schweiz?

Bei der Aufteilung des Vermögens nach einer Scheidung in der Schweiz spielt vor allem die Unterscheidung zwischen Eigengut und Errungenschaft eine wichtige Rolle. Insbesondere die Festlegung, was als Eigengut gilt ist wichtig, da diese Vermögenswerte im Besitz des jeweiligen Ehepartners verbleiben.

Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?

Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.

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