Warum brauchen Minderjährige die Einwilligung der Eltern?
Minderjährige brauchen deshalb in der Regel die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten. Haben also die Eltern vorab zugestimmt und eine Einwilligung liegt vor, dann droht dem Piercer oder Tätowierer keine Strafe. von Minderjährigen bedürfen der Zustimmung der gesetz- lichen Vertreter.
Wie wichtig ist die Ausschlagung für das minderjährige Kind?
Wichtig ist also für den Fall der Ausschlagung für das minderjährige Kind, dass beide Elternteile die Ausschlagung gemeinsam erklären und für den Fall, dass aufgrund eines Versäumnisfalles die Erbschaft angenommen wurde, die Anfechtung der Annahme der Erbschaft gemäß § 1954 BGB gemeinsam erklärt wird.
Welche Lösung gibt es für den Pflichtteilsanspruch der Minderjährigen?
Schon das Gesetz bietet für diesen Konflikt eine Lösung: Denn die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs Minderjähriger ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gehemmt. So kann der Pflichtteil später von dem Minderjährigen selbst geltend gemacht werden.
Welche Probleme entstehen bei der Ausschlagungserklärung durch Minderjährige?
Probleme können bei der Ausschlagungserklärung durch Minderjährige entstehen. Da diese nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, werden sie bei der Erbausschlagung durch ihre sorgeberechtigten Eltern vertreten.
Wie kann ich Geschäfte mit Kindern unter 7 Jahren tätigen?
Auch Kinder unter 7 Jahren können Geschäfte, die geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen und von Kindern dieses Alters üblicherweise geschlossen werden, tätigen. Genauer gesagt wird das Geschäft mit der Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten rückwirkend rechtswirksam, also wenn z.B. das Kind bezahlt.
Ist der Vertrag mit einem minderjährigen unwirksam?
Eine genaue Beurteilung hängt aber vom jeweiligen Einzelfall ab. Hat der Minderjährige gemeinsam mit einem Elterteil den Vertrag unterzeichnet und ist der Vertrag insoweit (= bezüglich des Minderjährigen) unwirksam (siehe oben Sonderfall), so werden dem Vermieter in aller Regel keine Ansprüche gegen den Minderjährigen zustehen.
Wie darf ein Minderjähriger über religiöse Kindererziehung entscheiden?
Nach § 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung darf ein Minderjähriger nach Vollendung des 14. Lebensjahrs über seine religiöse Bekenntnis entscheiden (Bekenntniswahl). Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden (Bekenntniswechsel).