Was hat der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung geregelt?
Deshalb hat sich der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung strikt an die auftragsbezogenen Weisungen des Auftraggebers zu halten. Das Auftragsrecht ist in den §§ 662 bis 674 BGB geregelt. Der Auftragnehmer wird dort „Beauftragter“ genannt.
Ist der Auftragnehmer verpflichtet die Interessen des Auftragnehmers zu wahrzunehmen?
Der Auftraggeber ist in zumutbaren Maß verpflichtet, die Interessen des Auftragnehmers wahrzunehmen in ihn vor vermeidbaren Schaden zu bewahren. Ist die Übertragung des Auftrags vom Auftragnehmer an Dritte gestattet, so kann dies insbesondere nach § 664 Abs.
Warum heißt der Auftragnehmer „Unternehmer“?
Im Werkvertragsrecht heißt der Auftragnehmer „Unternehmer“. Ähnlich wie im Kaufrecht – wo gemäß § 363 BGB der Verkäufer bis zur Übergabe die Beweislast für die Mängelfreiheit der Kaufsache trägt – übernimmt im Werkvertragsrecht der Unternehmer bis zur Abnahme (§ 640 BGB) die Beweislast für die Mängelfreiheit.
Wie wird der Zahlungspflichtige als Auftraggeber bezeichnet?
Im Kreditwesen wird beim Zahlungsvorgang der Zahlungspflichtige (bei Überweisungen) oder Zahlungsempfänger (bei Lastschriften) aus Banksicht als Auftraggeber bezeichnet, ebenso bei allen weisungsgebundenen Bankgeschäften (etwa beim Akkreditiv ). Bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern heißen die Auftraggeber Mandanten .
Was ist der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers?
Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers wird nach § 641 Abs. 1 BGB erst fällig, wenn das Werk vom Auftraggeber abgenommen ist. Abnahme ist die Entgegennahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung durch Besitzübertragung und mit der Erklärung verbunden, dass der Auftraggeber die Leistung als vertragsgemäß anerkennt.
Ist ein seriöser Auftraggeber vernünftig?
Ein seriöser Auftraggeber wird sich vernünftigen Argumenten nicht verschließen. Liegt z.B. die Ausführungsplanung des Auftraggebers bei Vertragsabschluss noch nicht vollständig vor, so ist es sinnvoll, Beistellfristen für die Pläne zu vereinbaren.
Ist die Übertragung der Auftragsausführung gestattet?
Ist die Übertragung des Auftrags vom Auftragnehmer an Dritte gestattet, so kann dies insbesondere nach § 664 Abs. 1 Satz und 2 BGB erfolgen, wonach der Dritte den Auftrag ganz oder teilweise in eigener Verantwortung übernimmt. Der Beauftragte hat bei der Auftragsausführung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
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