Wie verzichtet der Versicherungsnehmer auf Informationen nach Vertragsschluss?
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht auch die Möglichkeit vor, dass der Versicherungsnehmer auf die Aushändigung der Informationen verzichtet. Dieser Verzicht bezieht sich ausschließlich auf die Zeit vor dem Vertragsschluss und bewirkt automatisch, dass der Versicherer die Informationen unverzüglich nach dem Vertragsschluss nachreichen muss.
Was ist vertragliche Hauptleistung des Versicherers?
Die vertragliche Hauptleistung des Versicherers besteht darin, die für den Versicherungsfall (Schadensfall) vereinbarte Leistung zu erbringen. Hierfür trägt der Versicherer die Gefahr beziehungsweise das Risiko.
Was ist die genaue Bestimmung von Versicherungsbeginn und Ende der Versicherungsdauer?
Die genaue Bestimmung von Versicherungsbeginn und -ende, also Beginn und Ende der Versicherungsdauer, ist eine wesentliche Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Ein anderer in Versicherungsverträgen vorkommender Begriff ist die Leistungsdauer.
Welche Theorien haben sich in der Versicherungswissenschaft entwickelt?
Es haben sich in der Versicherungswissenschaft verschiedene Theorien zur Natur der Versicherung entwickelt, z. B. die Bedarfsdeckungstheorie, die Geldleistungstheorie, die Gefahrtragungslehre und die Geschäftsbesorgung. Letztere wurde allerdings 2005 vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Warum nimmt der Versicherer den Antrag mit Abweichungen an?
Mitunter nimmt der Versicherer den Antrag des Versicherungsnehmers mit Abweichungen an. Grundsätzlich könnte unter diesen Umständen kein wirksamer Vertrag zustande kommen: Juristisch handelt es sich bei einer abweichenden Annahme um ein neues, der Annahme durch den Empfänger bedürftiges Angebot.
Wie lange dauert der Antrag auf Abschluss einer Versicherung?
Unverzüglich nach Unterfertigung des Versicherungsantrages hat Ihnen die Versicherung eine Kopie Ihres Versicherungsantrages auszuhändigen. Erfolgte der Antrag auf Abschluss einer Versicherung auf einem Formblatt der Versicherung, ist der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin bis zu 6 Wochen an seinen Antrag gebunden.
Wer ist der Vertragspartner des Versicherungsvertrages?
Der Versicherungsnehmer (vgl. § 1 des Versicherungsvertragsgesetzes [VVG]) ist der Vertragspartner des Versicherers. Er ist Träger aller Rechte des Vertrages, z.B. Recht die Versicherungsleistung zu fordern, den Vertrag zu ändern, zu kündigen, Bezugsberechtigungen zu erteilen, die Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten oder zu verpfänden.