Auf welcher Rechtsgrundlage darf ich Gesundheitsdaten verarbeiten?
1 b) BDSG n.F. hat der deutsche Gesetzgeber die in Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO enthaltene Öffnungsklausel nahezu wortgleich übernommen, und so den bisher in § 28 Abs. 7 BDSG a.F. enthaltenen zentralen Erlaubnistatbestand zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten weitestgehend erhalten.
Wann dürfen Gesundheitsdaten verarbeitet werden?
7 BDSG bedeutet, dass ohne ausdrückliche Einwilligung sensitive Daten u. a. zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik und der Gesundheitsvorsorge erhoben werden dürfen. Sie können sowohl für die Behandlung als auch für die Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Wann dürfen Daten besonderer Kategorien verarbeitet werden?
Automatisierte Entscheidungen, die auf Kategorien besonderer Daten beruhen, sind nur zulässig, wenn die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat oder die Verarbeitung auf einer speziellen Rechtsgrundlage erfolgt und aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist.
Was ist wichtig für die Patienteninformation?
Einen wichtigen Punkt der Patienteninformation stellt außerdem die Erläuterung dar, wie die erhobenen Daten des Patienten weitergegeben und verarbeitet werden. Aus diesem Grund müssen alle Formulierungen für Laien leicht nachvollziehbar und verständlich sein.
Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?
Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.
Was sind Patienteninformationen zu medizinischen Themen?
Behandlungsmöglichkeiten sowie zu Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Kliniken, Arztpraxen, Krankenkassen usw.). Patienteninformationen zu medizinischen Themen sollen insbesondere Patienten, Ihre Angehörigen und weitere Interessenten in die Lage versetzen, eine Krankheit beziehungsweise deren Symptome zu verstehen und einzuordnen.
Ist die Weitergabe von Patientendaten erforderlich?
Die Weitergabe von Patientendaten bedarf mithin zumeist der Zustimmung des Betroffenen. Soll etwa im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten erstellt werden, für das die Informationen nötig sind, kann der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden (in Form einer Schweigepflichtentbindungserklärung).