Wer ist für die Durchsetzung von Gesetzen verantwortlich?
Der Bund kann Gesetze verabschieden, die die Organisation oder Verwaltungsverfahren der Behörden regeln. Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrats auch allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, die für die Länder bindend sind.
Wer verwirklicht die Gesetze?
Die Bundesgesetzgebung wird entweder von → Bundestag und → Bundesrat gemeinsam ausgeübt (zustimmungspflichtige Gesetze) oder unter Verantwortung des Bundestags unter Beteiligung des Bundesrates (nicht zustimmungspflichtige Gesetze).
Wie entsteht ein Gesetz in Deutschland?
Bundesgesetze, die in ganz Deutschland befolgt werden müssen, werden gemeinsam von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung. In der Praxis kommt der Anstoß für die meisten neuen Gesetze von der Regierung.
Bei welcher Art von Gesetzen kann der Bundesrat das Gesetz verhindern?
Gesetze macht der Bundestag nicht alleine, auch der Bundesrat hat dabei ein Wörtchen mitzureden. Dabei gibt es zwei Arten von Gesetzen: Zustimmungs- und Einspruchsgesetze. Zustimmungsgesetze kann der Bundesrat verhindern, dann nämlich, wenn er nicht zustimmt.
Wie kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen?
Der Bundesrat kann nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens gegen das Gesetz mit der Mehrheit der Länderstimmen (mindestens 35 Stimmen) Einspruch erheben. Dieser Einspruch kann durch den Bundestag mit Mehrheit überstimmt werden.
Was hat die Bundesregierung mit Gesetzen zu tun?
In Deutschland bereitet die Bundesregierung die meisten Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes vor. In der EU kommen fast alle Vorschläge von der EU-Kommission – soweit in den EU-Verträgen die Zuständigkeit der Europäischen Union festgelegt ist.
Wer hat die Kompetenz Gesetze zu erlassen?
Im Bundesstaat Deutschland können Bund und Länder Gesetze erlassen, wobei nach der Verfassung die Länder grundsätzlich das Recht der Gesetzgebung haben. Der Bund ist nur für die sogenannte ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung zuständig.