Was ist die Fertigstellung der vertraglich auszufuhrenden Bauleistungen?

Was ist die Fertigstellung der vertraglich auszuführenden Bauleistungen?

Die Fertigstellung der vertraglich auszuführenden Bauleistungen liegt mit dem Abschluss der dafür notwendigen Tätigkeiten des Bauunternehmers als Auftragnehmer vor. Das herzustellende Werk ist praktisch abnahmereif. Die Fertigstellung ist aber weder rechtlich noch inhaltlich mit einer Abnahme gleichzusetzen.

Was ist eine Fertigstellungsanzeige?

Fertigstellungsanzeige. In einigen Bundesländern ist der Abschluss Ihres Bauvorhabens durch eine Fertigstellungsanzeige anzuzeigen. Es kann sein, dass der Anzeige folgende Überprüfungsbefunde beizulegen sind: Lageplan mit Bescheinigung über die lagerichtige Ausführung des Bauvorhabens; Bestätigung über die vorschriftsmäßige Ausführung

Wie wird die Fertigstellung des Werks durchzuführen?

Auftraggebers durchzuführen. Dem Bauunternehmer wird empfohlen, die Fertigstellung des Werks schriftlich dem Auftraggeber in Form einer Fertigstellungsmeldung mitzuteilen. Zugleich sollte vom Bauunternehmer auch das Verlangen zur Abnahme durch den Auftraggeber ausgesprochen sowie ein Termin zur Abnahme vorgeschlagen werden.

Ist der Bauherr verpflichtet die Fertigstellung des Bauvorhabens anzuzeigen?

Grundsätzlich ist der Bauherr verpflichtet, der Baubehörde die Fertigstellung des Bauvorhabens anzuzeigen. Dies wird allerdings oft vergessen oder vielen Bauherrn ist das einfach nicht bewusst. Wenn die Baubehörde nicht darauf hinweist, ist der Bauakt somit nicht geschlossen. Dieser Zustand kann über Jahre oft Jahrzehnte andauern.

Was ist eine vollständige Fertigstellung?

„Vollständige Fertigstellung“ im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 MaBV setzt voraus, dass alle Arbeiten erbracht und auch sämtliche Mängel behoben sind. Der Bauträger trägt beim Verlangen der Schlussrate die Beweislast für das Nichtvorhandensein der vom Erwerber behaupteten Mängel.

Ist die Fertigstellung rechtlich gleichzusetzen?

Die Fertigstellung ist aber weder rechtlich noch inhaltlich mit einer Abnahme gleichzusetzen. Die Abnahme setzt jedoch die Fertigstellung voraus und ist danach in Verantwortung des Bauherrn bzw. Auftraggebers durchzuführen.

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