Wann darf man nicht Geschäftsführer werden?
Geschäftsführer Voraussetzungen Eine Person kann nicht zum Geschäftsführer bestellt werden, wenn sie wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde (§ 6 Abs. 2, Nr. 3 GmbHG).
Kann es mehrere Geschäftsführer geben?
Eine GmbH kann einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 6 Abs. 1 GmbHG). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG).
Kann ein Geschäftsführer eine juristische Person sein?
2 kann Geschäftsführer nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Dies bedeutet, dass Geschäftsführer keine juristische Person sein kann. Geschäftsführer einer GmbH kann somit beispielsweise keine andere GmbH oder eine Aktiengesellschaft sein.
Wie führt die Geschäftsführung die Geschäfte der Gesellschaft?
1. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns nach den Vorschriften der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, Beschlüssen der Gesellschafterversammlung und ihrer Dienstverträge. 2.
Welche Befugnisse gelten für den Geschäftsführer?
Darüber hinaus können Befugnisse, die für den Geschäftsführer gelten, im Vertrag beschränkt werden. Die zentrale Aufgabe der Geschäftsführung (die auch von mehreren Personen vertreten werden kann) ist es, den Gesellschaftszweck zu erfüllen und alle organisatorischen, kaufmännischen und personellen Maßnahmen zu ergreifen, die dafür notwendig sind.
Was obliegt dem Vorsitzenden der Geschäftsführung?
Dem Vorsitzenden der Geschäftsführung obliegt die Integration und Koordination der Geschäftsbereiche. Dabei ist auf eine einheitliche Ausrichtung der Geschäftsführung auf die durch die Beschlüsse der Geschäftsführung festgelegten Ziele hinzuwirken.
Was sind die Pflichten eines Geschäftsführers?
Die Pflichten, die du als Geschäftsführer kennen und erfüllen musst, ergeben sich einerseits aus verschiedenen Gesetzen (beispielsweise GmbH-Gesetz, Insolvenz-Ordnung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und andererseits aus dem Geschäftsführervertrag. Sie gelten stets für alle Geschäftsführer, die ein Unternehmen hat.