FAQ

Welches Konto ist Zinsaufwand?

Welches Konto ist Zinsaufwand?

Zinsaufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ auszuweisen. Hierunter fallen insbesondere Zinsen für aufgenommene Kredite, Darlehen, Hypotheken und Kontokorrentzinsen.

Welche Zinsen sind abzugsfähig?

Sie können private Schuldzinsen nicht steuerlich geltend machen. Abziehbare Schuldzinsen können z.B. Zinsen aus Darlehen oder Krediten, Zinsen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien sein.

Sind Zinsen auf Körperschaftsteuer abzugsfähig?

Nachzahlungszinsen auf betriebliche Steuern wie Umsatzsteuer können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Zinsaufwendungen § 233a AO betriebliche Steuern“ 2107/7305 (SKR 03/04).

Wie werden Zinsen gebucht?

Im Buchungssatz wird der Zinsertrag auf der linken Seite im Soll im Konto „Bank“ und auf der rechten Seite im Haben im Konto „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ eingetragen.

Welches Konto für Darlehen?

Bei der Aufnahme und Rückzahlung eines Darlehens sind immer mindestens zwei Konten erforderlich: Kreditkonto für die Gewährung eines Kredites „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und. Girokonto „Bank“ zur Abwicklung der damit verbundenen Zahlungen.

Ist Zinsaufwand aktiv oder passiv?

Das Konto Zinsaufwand ist ein Aufwandskonto und wirkt sich auf das Eigenkapital aus. Weiterhin buchen wir auf das Konto Bank, da die fälligen Zinsen durch die Bank beglichen werden. Das Konto Bank ist ein Aktivkonto. Aufwandskonten sind Unterkonten des Kontos Eigenkapital und mindern das Eigenkapital.

Welche Zinsen sind nicht abzugsfähig?

Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies auch für Steuer-, Stundungs- und AdV-Zinsen.

Warum ist die Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Rechtsfolge des § 8b Abs. 5 KStG ist es, dass das Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 3c EStG durch den pauschalen Ansatz von 5 % des Ausschüttungsbetrags ersetzt wird. Dieser erhöht als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe den Gewinn der Körperschaft außerbilanziell.

Sind säumniszuschläge für Körperschaftsteuer abzugsfähig?

Ebenfalls nicht abziehbar ist ein Säumniszuschlag für die Körperschaftsteuer, da die Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist.

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