Was passiert wenn mein Lebensversicherer pleite geht?
Wenn eine Versicherung dennoch insolvent wird, so wird dein Versicherungsvertrag in Deutschland von einem Sicherungsfonds übernommen, dem sogenannten Protektor. Auch in anderen europäischen Ländern werden Versicherte durch vielfältige Gesetze geschützt, beispielsweise in Liechtenstein.
Welche privaten Versicherungsunternehmen unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht?
Der Aufsicht unterliegen Erstversicherungsunternehmen (einschließlich Pensions- und Sterbekassen), Rückversicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften, sowie Sicherungs- und Pensionsfonds. Davon ausgenommen sind Versicherer, die nur in einem einzigen Bundesland tätig sind.
Kann eine Kfz Versicherung pleite gehen?
Zu beachten dabei ist aber: Es greift nur die Haftpflichtversicherung, für Kaskoschäden am Auto müsste der eigene Versicherer aufkommen. Der GDV betont daher, dass seit 1963 kein Kfz-Versicherer pleite gegangen sei. „Die deutschen Versicherer sind stabil.“ Das bestätige auch die Finanzaufsicht BaFin.
Was sind die Sicherungs Fonds für die Lebensversicherung?
Seit Ende 2004 gibt es Sicherungs fonds für die Bereiche Lebensversicherung und substitutive Krankenversicherung (§§ 221 ff. VAG ). Die Sicherungs fonds werden von der BaFin beaufsichtigt. Das BMF hat die Aufgaben und Befugnisse der Sicherungs fonds durch Rechtsverordnung auf juristische Personen des Privatrechts übertragen.
Welche Kriterien sind für das Versicherungsgeschäft herausgebildet?
Im Richterrecht haben sich folgende Kriterien für das Versicherungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 VAG herausgebildet: Planmäßiges Betreiben des Geschäftes durch absichtlichen Aufbau des Risikoausgleichskollektivs,
Wie beteiligen sich deutsche Versicherungsunternehmen in der EU?
Auch deutsche Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der EU beteiligen sich. Unternehmen, die in Deutschland zwar eine Niederlassung unterhalten, aber ihren Sitz außerhalb der EU haben, beteiligen sich nicht.
Sind die Beiträge höher als die übrigen Aufwendungen des Versicherers?
Sind die Beiträge höher als die Schäden und übrigen Aufwendungen des Versicherers, verbleibt der Rest als Gewinn zur Entlohnung für die Stellung dieses risikobehafteten Eigenkapitals. Sind sie niedriger, muss der Versicherer den Verlust aus dem Eigenkapital decken.