Was muss der Arbeitgeber für die Beantwortung seiner Fragen haben?
Der Arbeitgeber muss also ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Fragen haben. Dies sollte nur dann der Fall sein, wenn die Datenerhebung durch den Arbeitgeber für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist.
Was gilt für das Fragerecht des Arbeitgebers?
Das Fragerecht des Arbeitgebers gilt aber nur, wo er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat. Sprich, er darf nur nach Sachverhalten fragen, die für das Arbeitsverhältnis und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung von Bedeutung sind.
Wie beruht diese Frage auf dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Grundsätzlich beruht diese Frage auch auf dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem vertrauten Verhältnis ist es teilweise sogar üblich, dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer nach der Erkrankung fragt. Eine Auskunft muss der Arbeitnehmer jedoch nicht geben.
Warum gibt es keine Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgebern?
keine Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgeber. Grundsätzlich beruht diese Frage auch auf dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem vertrauten Verhältnis ist es teilweise sogar üblich, dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer nach der Erkrankung fragt.
Was ist das Fragerecht des Arbeitgebers?
Das Fragerecht des Arbeitgebers ist durch die Rechtsprechung auf einen Bereich „ zulässiger Fragen “ eingeschränkt worden. Dabei werden der Inhalt und der Umfang der Auskunftspflicht maßgeblich von der Art der Tätigkeit und den Einwirkungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bestimmt.
Welche Auskunftspflicht hat der Arbeitgeber?
Dabei werden der Inhalt und der Umfang der Auskunftspflicht maßgeblich von der Art der Tätigkeit und den Einwirkungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bestimmt. Der Arbeitgeber muss also ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Fragen haben.