In welchen Fällen ist das Kopieren von Materialien für schulische Zwecke zulässig?
Aus allen Werken, zu denen unter anderem auch Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher und belletristische Romane zählen, dürfen Lehrer für ihre Schulklasse bis zu 15 Prozent kopieren. Dieses Kontingent gilt pro Werk für jeweils ein Schuljahr und eine Klasse. Kleine Werke dürfen sogar vollständig vervielfältigt werden.
Was ist ein Unterrichtswerk?
Unterrichtswerke sind sämtliche Werke, die ausschließlich für die Nutzung für den Unterricht bestimmt, geeignet und entsprechend gekennzeichnet sind. Umfasst sind auch Werke zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.
Was sind Unterrichtswerke?
1. Was ist mit „Werken, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind“ (Unterrichtswerke), außer den Schulbüchern, Arbeitsheften und Lektüren gemeint? Letztlich sind dies also alle Werke, die ihren Primärmarkt in der Schule haben.
Wie viel darf ich aus einem Buch kopieren?
Bis zu 15 % des Buches (aber max. 20 Seiten) dürfen kopiert werden. Auch einzelne Bilder können kopiert werden. Kopieren aus ausländischen Schulbüchern ist nicht erlaubt, denn die ausländischen Schulbuchverlage haben den Schulen hierfür keine Rechte eingeräumt.
Warum verwende ich urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers?
Verwendet man urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Urhebers, kann das zu einer Abmahnung führen und bei erneutem Verstoß teuer werden. Aber es ist nicht nur Werknutzer, sondern auch für die Urheber selbst wichtig, zu wissen, wann welche Werke geschützt sind und welche Möglichkeiten man bei einem Urheberrechtsverstoß hat.
Was gewährt das urheberrechtlich geschützte Material?
Das Urheberrecht gewährt vor allem Ansprüche gegen die unberechtigte Verwendung von Werken. Verwendet man urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Urhebers, kann das zu einer Abmahnung führen und bei erneutem Verstoß teuer werden.
Wie schützt das Urheberrecht das Werk des Urhebers?
Das Urheberrecht schützt das Werk des Urhebers. Das Werk ist die manifestierte Idee des Urhebers. Es muss sich in einer für die menschlichen Sinne wahrnehmbaren Form befinden und darf keine zufällige oder naturgegebene Anordnung sein. Der entscheidende Faktor ist die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers nach § 2 Abs. 2 UrhG.
Was ist die sicherste Methode um urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden?
Die sicherste Methode um urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden, ohne sich der Gefahr einer Abmahnung oder eines gerichtlichen Anspruchs auszusetzen, ist sich ein Nutzungsrecht vom Urheber einräumen zu lassen.