Was wird bei einem Girokonto gesprochen?
Bei einem Girokonto wird bankintern auch von einer sogenannten „Sichteinlage“ gesprochen. Guthaben, die auf einem Girokonto liegen, sind nämlich immer auf „Sicht“ (sofort) fällig. Kontoinhaber können also jederzeit über die Gelder auf ihren Konten verfügen und müssen keine Kündigungsfrist einhalten.
Wie kann der Kunde über das Girokonto verfügen?
Der Kunde muss den Vertrag unterzeichnen und akzeptiert dadurch die AGBs der Bank. Nachdem die Bank die Unterlagen (Identität, Schufa-Abfrage) überprüft hat, kann der Kunde über das Girokonto verfügen. Wer Geld überweisen oder am Online-Einkauf teilnehmen möchte, benötigt ein Girokonto.
Was gehört zum Zahlungsverkehr bei einem Girokonto?
Zum Zahlungsverkehr zählen beispielsweise Überweisungen, Gutschriften, Daueraufträge, Umbuchungen, Lastschriften und ähnliches. Bei einem Girokonto wird bankintern auch von einer sogenannten „Sichteinlage“ gesprochen.
Warum sollte ein Girokonto als Geldanlage gesehen werden?
Grundsätzlich sollte ein Girokonto nicht als eine Möglichkeit zur Geldanlage gesehen werden, sondern vielmehr zur Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs. Je nach Bonität des Kontoinhabers räumt das Kreditinstitut diesem auch noch einen Dispositionskredit ein.
Ist das Girokonto jederzeit verfügbar?
Das Geld auf dem Girokonto ist jederzeit verfügbar. Ein Dispokredit erlaubt es, das Girokonto für kurzfristige Finanzierungsengpässe „zu überziehen“. Überweisungen, Bargeld vom Automaten oder Daueraufträge sind praktikabel und erleichtern den alltäglichen Zahlungsverkehr.
Ist das Girokonto ständig in Bewegung?
Übrigens ist es auch das einzige Konto, das Du überziehen kannst (kurz Dispo genannt). Das Geld auf Deinem Girokonto ist also ständig in Bewegung, daher kommt auch der Name „Giro“, was im Italienischen so viel wie „Kreis“ bedeutet.
Was sind die Funktionen eines modernen Girokontos?
Die grundsätzlichen Funktionen eines modernen Girokontos liegen in der unbaren Vornahme von Gehalts- und Lohnzahlungen, von Sozialleistungen und Renten. Somit benötigen zwingend alle Berufstätigen oder die Empfänger von Transferleistungen ein eigenes Girokonto.