Was ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika?
Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und das allgemeine Wettbewerbsrecht, ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika nicht nur wesentliche Pflichten für Hersteller. Vielmehr haben auch Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten.
Wer ist die verantwortliche Person für kosmetische Mittel?
Um die Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln, muss jedes kosmetische Mittel einer in der Gemeinschaft niedergelassenen verantwortlichen Person zugeordnet sein. Diese verantwortliche Person hat die Einhaltung der in der EU-Kosmetikverordnung aufgeführten Verpflichtungen zu gewährleisten. Wer ist diese „verantwortliche Person“?
Was sollte man beachten beim Vertrieb von kosmetischen Mitteln?
Beim Vertrieb von kosmetischen Mitteln sollte genau darauf geachtet werden, ob sie für den richtigen Verwendungszweck angepriesen werden: Die Kosmetikverordnung legt für Mittel, die bestimmte Stoffe enthalten, eng definierte Verwendungen fest, die auch in Vertrieb und Werbung beachtet werden müssen.
Was betrifft die EU-Kosmetikverordnung?
1223/2009 („EU-Kosmetikverordnung“) die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung vollständig ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von kosmetischen Mitteln. Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang.
Ist es einfacher Kosmetik zu verkaufen?
Für viele ist es ja auch einfacher, immer genau das zu verkaufen, was der Kunde will, als mitzudenken und im Zweifelsfalle dem Kunden nicht die gewünschte Leistung A zu verkaufen, sondern die für den Kunden besser passende Alternative B. Um erfolgreich Kosmetik zu verkaufen braucht es die Einstellung des wirklichen Helfenwollens.
Ist der Beruf der Kosmetikerin verpflichtend für dich?
Da es sich beim Beruf des/der Kosmetiker*in um einen handwerklichen Beruf handelt, ist eine Eintragung in das Verzeichnis handwerklicher Gewerbe verpflichtend für dich. Alle Formulare, die du dafür brauchst, bekommst du bei der Handwerkskammer. Sobald du den Gewerbeschein in der Hand hältst, kann es losgehen.