Welche Eigenschaften gehören zu der persönlichen Kreditwürdigkeit?
Zu der persönlichen Kreditwürdigkeit gehören die Qualifikation, Zuverlässigkeit und die unternehmerischen Fähigkeiten des Kreditanwärters, die die Grundlage für das Vertrauen von Seiten des Kreditgebers bilden.
Was gilt für die Kreditfähigkeit von juristischen Personen?
Bei juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts gilt als Voraussetzung für die Kreditfähigkeit die Vertretungsmacht. Die Kreditfähigkeit von juristischen Personen ist davon abhängig, wie und in welchem Umfang sie laut Satzung, Gesellschaftervertrag oder weiterer Grundsatzdokumente rechtswirksam vertreten wird.
Wie kann eine Kreditfähigkeit nachgewiesen werden?
Kreditfähigkeit von Privatpersonen kann mithilfe eines gültigen amtlichen Ausweises nachgewiesen werden. Sollte ein Kredit bei der Bank beantragt werden, bei der der Kreditanwärter bereits Kunde ist, ist keine separate Prüfung der Kreditfähigkeit notwendig, da die Bank schon über die erforderlichen Daten verfügt.
Wie ist die Kreditwürdigkeit beurteilt?
Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit ist im Gegensatz zur Kreditfähigkeit nicht gesetzlich reguliert. Bei der Kreditwürdigkeit liegt es im Ermessen des Kreditinstituts, die wirtschaftliche Situation des Kreditanwärters zu prüfen und zu beurteilen.
Ist die Beantragung eines Kredits möglich?
Sollten Personengemeinschaften keine Rechtsfähigkeit besitzen, wie zum Beispiel Erbengemeinschaften, ist die Beantragung eines Kredits nur dann möglich, wenn die Mitglieder der Gemeinschaft geschlossen handeln und als Gesamtschuldner für die Tilgung haften.
Welche Rechte und Pflichten hat der Kreditgeber?
Rechte und Pflichten der Beteiligten: Der Kreditgeber ist verpflichtet, dem Kreditnehmer den Kredit vereinbarungsgemäß für die festgelegte Laufzeit zur Verfügung zu stellen.