Was ist eine Gutschrift?
Zum einen ist sie eine Art umgekehrte Rechnung. Anstatt eine Rechnung ausgestellt zu bekommen, stellt man selbst eine Gutschrift aus. Ein typisches Anwendungsgebiet sind Provisionszahlungen. Hier bleibt alles beim Alten: Die Gutschrift bleibt eine Gutschrift.
Welche Pflichtangaben muss eine Gutschrift enthalten?
Die Gutschrift ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Rechnung. Daher muss das Gutschriftsverfahren alle Pflichtangaben enthalten, die der Gesetzgeber hierfür vorsieht. Dazu gehören: Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Empfängers der Leistung. Steuernummer des Leistungserbringers (wenn vorhanden: Ust-IDNr.).
Was hat der Empfänger einer Gutschrift zu beachten?
Der Empfänger einer Gutschrift hat darauf zu achten, dass er der Gutschrift zeitnah widerspricht, sofern sie offenkundig fehlerhaft ist – ansonsten droht ihm womöglich eine „Strafsteuer“ nach § 14c UStG wegen eines überhöhten oder ungerechtfertigten Steuerausweises. Gutschriften i. S. d. UStG müssen auch explizit als solche bezeichnet werden.
Kann man Rechnungen als Gutschriften ausgestaltet werden?
Rechnungen i. S. d. UStG können auch als Gutschriften ausgestaltet werden. Die Abrechnung über Lieferungen/Leistungen mittels Gutschrift ist jedoch nicht selten mit Fehlern behaftet, zumal der Ausdruck „Gutschrift“ im Sprachgebrauch regelmäßig nicht für Gutschriften i. S. d. UStG verwendet wird.
Bei einer Gutschrift handelt es sich um eine besondere Rechnung. Im Gegensatz zur herkömmlichen Rechnung wird die Gutschrift nicht vom Leistungs erbringer, sondern vom Leistungs empfänger (also in der Regel dem Kunden) ausgestellt. Daher wird die Gutschrift auch als umgekehrte Rechnung bezeichnet.
Ist die Gutschrift eine Einnahme?
Entscheidend ist, dass die Gutschrift eine Einnahme ist, die der Leistungserbringer vom Leistungsempfänger erhält. der Leistungsempfänger die Rechnung ausstellt. die Gutschrift entsprechend einen positiven Betrag ausweist.
Was ist eine Gutschrift als Rechnung?
Gutschrift als Rechnung. Hier stellt der Leistungsempfänger (Kunde) die Gutschrift aus und rechnet mit dem Leistenden (Lieferant, Dienstleister) ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Das Abrechnungsdokument (in Papierform oder elektronisch) muss alle Formalien einer Rechnung beinhalten; zusätzlich muss das Wort „Gutschrift“ im Dokument genannt sein.
Eine Gutschrift, im steuerrechtlichen Sinne, ist eine Rechnung, die nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wurde. Sie wird als eine besondere Form der Rechnung gehandhabt und oft als “umgekehrte Rechnung” bezeichnet.
Was sind die Gutschriften in diesem Ratgeber?
Die Gutschriften, um die es in diesem Ratgeber geht und die als Ersatz von Rechnungen zum Einsatz kommen können, werden umsatzsteuerrechtliche Gutschriften genannt. Sie dienen als alternatives Verfahren zur Faktura von erbrachten Leistungen oder Lieferungen per Rechnung.
Was sind die Aufbewahrungspflichten von Gutschriften?
Die Aufbewahrungspflichten von Gutschriften sind übrigens identisch mit denen einer Rechnung. Laden Sie unsere Vorlage für Gutschriften herunter und tragen Sie direkt in MS Excel Ihre eigenen Angaben, den Rechnungsbetrag, die Rechnungsnummer und weitere Informationen ein.
Wie lange ist die Gutschrift zu erteilen?
Die Gutschrift ist innerhalb von sechs Monaten zu erteilen und hat gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG die Angabe „Gutschrift” zu enthalten. Zu weiteren Einzelheiten siehe unten unter Gliederungspunkt V.10 und A 14.5 Abs. 24