Kann die Petition an die zustandige Stelle weitergeleitet werden?

Kann die Petition an die zuständige Stelle weitergeleitet werden?

Wird die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle erhoben, muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Die Kontrollfunktion der Landesparlamente und des Bundestages gegenüber den jeweiligen Regierungen wird allerdings bei den Petitionen an die zuständigen Stellen selten genutzt.

Wie können Petitionen auf der Seite des Petitionsausschusses unterstützt werden?

Petitionen können auf der Seite des Petitionsausschusses öffentlich gemacht und dort mitgezeichnet, also unterstützt, werden. Eine solche Petition muss aber von allgemeinem Interesse sein und darf nicht lediglich Bagatellen thematisieren.

Was ist das Petitionsrecht in der Bundesverfassung?

In der Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Art. 33 garantiert. Die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden werden damit verpflichtet, von einer an sie gerichteten Petition Kenntnis zu nehmen. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Beantwortung einer Petition besteht zwar nicht.

Welche Bundesländer haben Anspruch auf Bescheid über die Petition?

In einigen Bundesländern, beispielsweise in Brandenburg, besteht Anspruch auf Bescheid über die Petition. Daneben gibt es das sehr viel weniger beachtete Recht, sich an eine Behörde oder an eine andere „zuständige“ öffentliche Stelle zu wenden.

Was ist eine Unterschrift für eine Petition?

Unterschriftensammlung für eine Petition Eine Petition (lateinisch petitio Bittschrift, Gesuch, Eingabe; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung.

Was ist die erfolgreichste Petition in der DDR?

Der aufgrund der nach der friedlichen Revolution zuvor erreichten Freiheiten am 26. November 1989 verfasste Aufruf Für unser Land stellt die erfolgreichste Petition in der DDR mit etwa 1,17 Millionen Zustimmungen dar.

Was ist das Petitionsrecht in Deutschland?

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“. – Art. 17 GG.

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