Sind immaterielle Vermögensgegenstände Abnutzbar?
Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar oder nicht abnutzbar sein. Sie sind abnutzbar, wenn ihre Nutzung unter rechtlichen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten begrenzt ist (§ 253 Abs. 2 HGB).
Ist ein Vorkaufsrecht ein immaterielles Wirtschaftsgut?
Immaterielle Vermögensgegenstände können sowohl abnutzbar als auch – in Ausnahmefällen – nicht abnutzbar sein. Auch ein erworbenes Vorkaufsrecht kann ein nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand sein, wenn nicht absehbar ist, wann das Vorkaufsrecht zum Tragen kommt.
Was sind Beispiele für immaterielle Vermögenswerte?
Beispiele für immaterielle Vermögenswerte sind in § 266 HGB beschrieben. Es werden genannt: der Geschäfts- bzw. Firmenwert, erfassbare Rechte und Werte, einschließlich geleisteter Anzahlungen. Konkret sind darunter Patente, Urheberrechte, Nutzungsrechte, selbst entwickelte Software oder Konzessionen zu verstehen.
Welche Aktivierungspflicht besteht für immaterielle Vermögenswerte?
Eine Aktivierungspflicht besteht für immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich von Dritten erworben wurden und für die kein Ausschlussgrund nach § 248 HGB vorliegt. Immaterielle Vermögenswerte, die aktiviert wurden, müssen über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung planmäßig abgeschrieben werden.
Was ist künftiger wirtschaftlicher Nutzen von immateriellen Vermögenswerten?
Ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen eines immateriellen Vermögenswerts kann sich u.a. aus Erlösen aus dem Verkauf von Produkten oder der Dienstleistungserbringung oder aus Kosteneinsparungen ergeben (IAS 38.17). 3. Ansatz und Bewertung: Der Ansatz eines Postens als immateriellen Vermögenswert verlangt die Erfüllung der Definitionskriterien (vgl.
Was ist ein Vermögenswert?
Ein Vermögenswert ist eine Ressource, die aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit (bspw. Erwerb oder Selbsterstellung) in der Verfügungsmacht des Unternehmen steht, und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen (Zufluss von Zahlungsmitteln oder anderen Vermögenswerten) zufließt.