Wer macht die Risikobewertung?
Die Risikobeurteilung ist als iterativer Prozess Aufgabe des Herstellers der Maschine und dient der Risikominderung vor Inverkehrbringen. Die Risikobeurteilung wird daher sinnvollerweise bereits in den Entwicklungs- bzw. Konstruktionsprozess der Maschine integriert.
Wer muss im Betrieb die Risikobewertung durchführen?
Es ist jedoch eine der Aufgaben der/des Beauftragten des Arbeitsschutzdienstes BASD, eine Statistik über die sich ereigneten Unfälle zu führen. Eine solche Statistik dient als Hilfsmittel zur Durchführung der Risikobewertung und mit ihr können Risikosituationen erkannt werden, um zukünftige Unfälle zu vermeiden.
Wer sind die Beteiligten im Bereich Arbeitsschutz in einem Unternehmen?
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat für ihre bzw. seine eigene Sicherheit und Gesundheit und für jene anderer am Arbeitsplatz anwesenden Personen zu sorgen. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber gibt dazu die notwendigen Informationen und Anweisungen.
Was gehört zur Risikobeurteilung?
Zur Risikobeurteilung gehört das komplette Verfahren der Risikominderung *. Das Verfahren der Risikoanalyse und Risikobeurteilung gliedert sich in folgende Schritte: Dabei kann die Risikobeurteilung bereits nach dem vierten Schritt enden, falls die Maschine bzw. die jeweilige Funktion bereits als sicher betrachtet wird.
Wie kann eine Risikobeurteilung abgeschlossen werden?
Erste wenn das Risiko ausreichend verringert wurde, kann das Verfahren der Risikobeurteilung für die jeweilige Gefährdung abgeschlossen werden. Die 5 Schritte, mittels der wir die Risikobwertung und Risikoanalyse * erstellen, werde solange wiederholt, bis das Risiko gering genug ist.
Ist die Risikobewertung ausreichend gemindert?
Wenn die Risikobewertung ergibt, dass das Risiko für die betrachtete Gefährdung noch nicht ausreichend gemindert wurde, werden weitere Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich. Diese Maßnahmen müssen definiert werden, um danach das Risiko erneut zu bewerten.
Wie geht es mit der Risikoabschätzung?
Dabei werden das Schadensausmaß, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Vermeidbarkeit abgeschätzt. Mit der Risikoabschätzung ist das Erstellen der Risikoanalyse abgeschlossen. Die restlichen Schritte zählen zum Bereich der Risikobewertung.