Sind Polizeibeamte verpflichtet sich auszuweisen?
Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen. Polizeibeamte in zivil weisen sich stets mit ihrem Dienstausweis aus. Dies gilt jedoch nur, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahmen dadurch nicht beeinträchtigt oder der Bundespolizist gefährdet wird.
Was ist die Pflicht der Polizei?
Die Polizei NRW ist für die Sicherheit im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Sie muss die Menschen in NRW vor Gefahren schützen. Das nennt man Gefahren-Abwehr. Sie muss dafür sorgen, dass die die Menschen sich an die Gesetze halten.
Was kann die Polizei an einer Kreuzung anwenden?
Insgesamt gibt es drei Handzeichen, welche die Polizei an einer Kreuzung anwenden kann. Diese Verkehrsregelung durch die Polizei ist vergleichbar mit den drei Ampelphasen und soll im Folgenden beschrieben werden: Der Polizist steht mit der Brust bzw. dem Rücken und seitlich ausgestreckten Armen vor Ihnen: Halt! Bleiben Sie stehen!
Ist die Verkehrsregelung durch die Polizei ratsam?
Generell ist bei der Verkehrsregelung durch die Polizei erhöhte Vorsicht ratsam, da, wie eingangs erwähnt, viele Verkehrsteilnehmer unsicher sind, was die Befehle bedeuten und evtl. nicht reagieren wie erwartet. Um sich die Bedeutung der Zeichen besser zu merken, gibt es einen Merksatz, der häufig bereits in der Fahrschule vermittelt wird.
Wie können die Beamten den Verdächtigen durchsucht werden?
Die Beamten können somit z.B. mit der Verdächtigen Person zu deren Wohnung fahren, oder eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchführen (siehe Absatz unten). Gleichzeitig darf der Verdächtige auch durchsucht werden.
Wie kann man die Identität eines Verdächtigen feststellen?
Die Polizei darf dennoch jederzeit die Identität eines Verdächtigen feststellen. Dafür muss man nicht unbedingt einen Personalausweis vorzeigen; jedes amtliche Dokument mit einem Bild sowie Name und Geburtsdatum (falls es Menschen mit dem selben Vor-und Zunamen gibt) reicht dafür völlig aus (also z.B. auch der Führerschein).