Warum ist die PartG keine Handelsgesellschaft?

Warum ist die PartG keine Handelsgesellschaft?

Sie ist keine Handelsgesellschaft. Ihre Mitglieder können nur natürliche Personen, und zwar Freiberufler, sein. Im Aufbau ähnelt die Partnerschaftsgesellschaft der offenen Handelsgesellschaft (oHG): Sie kann Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen; zu ihrer Vertretung ist jeder der Gesellschafter allein befugt.

Warum wurde die Partnerschaftsgesellschaft eingeführt?

Mit der Schaffung der PartG als einer nur Angehörigen freier Berufe zugänglichen rechtsfähigen Personengesellschaft sollte die „Lücke zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und den Kapitalgesellschaften“ geschlossen werden.

Welche Partner haften für Verbindlichkeiten der Partnerschaft?

Grundsätzlich haften die Partner für Verbindlichkeiten der Partnerschaft als Gesamtschuldner und zwar auch – dies stellt der Verweis auf § 130 HGB klar – für bereits bei dem Eintritt in die Partnerschaft bestehende Verbindlichkeiten (§§ 8 Abs. 1 Satz 2 PartGG i.V.m. 130 HGB).

Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft?

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine auf die Angehörigen freier Berufe beschränkte Sonderform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch viele Verweise auf das Recht der offenen Handelsgesellschaft in ihrer Handlungsweise der OHG angenähert ist. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.

Wie richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner nach dem Partnerschaftsvertrag?

Im Übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner untereinander nach dem Partnerschaftsvertrag. Die Geschäftsführergehälter der Partner sind steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig; sie sind bei der steuerlichen Gewinnverteilung dem jeweiligen Partner als Vorwegvergütung zuzurechnen.

Was muss der Partnerschaftsvertrag enthalten?

Der Partnerschaftsvertrag bedarf gemäß § 3 Abs. 1 PartGG der Schriftform. Der Partnerschaftsvertrag muss nach § 3 Abs. 2 PartGG enthalten: den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners; den Gegenstand der Partnerschaft.

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