Welcher Vertrag ist einseitig verpflichtend?
Die Schenkung (§ 516 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]) und die Bürgschaft (§ 765 BGB) sind die wohl bekanntesten Beispiele für einseitig verpflichtende Verträge: Ein Schenkungsvertrag verpflichtet den Schenker, den Schenkungsgegenstand dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden, also zu übereignen.
Ist eine Kündigung einseitig verpflichtend?
Einseitige Rechtsgeschäfte bestehen nur aus einer Willenserklärung (z.B. Testament, Kündigung oder Auslobung). Hierbei ist zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften zu unterscheiden. Mehrseitige Rechtsgeschäfte bestehen regelmäßig aus mindestens zwei Willenserklärungen.
Was sind einseitige Willenserklärung?
Rechtsgeschäfte, die nur aus einer Willenserklärung bestehen. Empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte werden nur wirksam, wenn sie dem Erklärungsgegner zugehen, z.B. Kündigung, Anfechtung, Rücktritt; nicht empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft ist z.B. Errichtung eines Testaments. Gegensatz: Vertrag.
Ist ein Versprechen eine Willenserklärung?
Beispiel 1: Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung – Testament. Die nicht empfangsbedürftige Willenserklärung kommt nicht allzu häufig vor. Darunter fallen: Auslobung (das Versprechen auf eine Belohnung für eine bestimmte Handlung)
Was ist ein einseitig verpflichtender Vertrag?
Ein einseitig verpflichtender Vertrag liegt in den Fällen vor, wenn ein Vertrag zwischen zwei Parteien nur einer Partei eine Leistungspflicht auferlegt, die andere Partei also lediglich Rechte aus dem Vertrag zieht.
Ist ein solcher Vertrag verpflichtet?
Ein solcher Vertrag verpflichtet maßgeblich ebenso nur eine Partei, unter Umständen kann aber auch die andere Partei zu einer Leistung verpflichtet sein. Im Gegensatz zu einem gegenseitigen Vertrag i.S.d. § 320 BGB stehen in diesen Fällen sich Leistung und Gegenleistung nicht gegenüber.
Was sind die Gestaltungsrechte der einseitig verpflichtenden Verträge?
Gestaltungsrechte, wie die Anfechtung (§ 142 BGB), der Rücktritt (§ 346 BGB), die Kündigung oder auch die Aufrechnung (§ 387 BGB)‘. Die einseitig verpflichtenden Verträge müssen ferner von den sog. unvollkommenen zweiseitigen Verträgen abgegrenzt werden.
Was ist ein einseitiges Rechtsgeschäft?
Dereliktion, § 959 BGB) Ein einseitiges Rechtsgeschäft besteht ebenso lediglich aus einer Willenserklärung, die aber empfangsbedürftig ist. Beispiele: die sog. Gestaltungsrechte, wie die Anfechtung (§ 142 BGB), der Rücktritt (§ 346 BGB), die Kündigung oder auch die Aufrechnung (§ 387 BGB)‘