Was gehört zum Staats und Verfassungsrecht?
Als Verfassungsrecht bezeichnet man alle Normen der Verfassung (Grundgesetz, Art. 1-146 GG). Das Staatsrecht umfasst diejenigen Regeln, die sich auf das Handeln der obersten Staatsorgane beziehen. Es geht um die Kreation, Organisation und die Zuständigkeiten der obersten Page 4 Staatsorgane.
Was umfasst das Staatsrecht?
Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).
Was wird durch das BGB geregelt?
Das BGB ist das zentrale Gesetzbuch des allgemeinen deutschen Privatrechts. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Privatpersonen geregelt. Es ist daher streng vom öffentlichen Recht abzugrenzen, welches die Beziehungen von Privatpersonen und Hoheitsträgern klärt.
Welche Rechtsquellen lassen sich unterscheiden?
Bei den Rechtsquellen unterscheidet man zwischen formellen und materiellen Rechtsquellen. Drei davon – die Gesetze, das Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze – sind bindende formelle Rechtsquellen.
Was ist Privatrecht und Öffentliches Recht?
Privatrecht und öffentliches Recht sind Begriffe, mit denen zwischen Rechtstheorien unterschieden wird. Das Privatrecht ist ein Rechtsbereich, der die Beziehungen und Streitigkeiten zwischen den Privatbürgern des Landes regelt.
Was regelt das öffentliche Recht?
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privaten, also zwischen den Bürgern untereinander. Das öffentliche Recht befasst sich hingegen mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und den Bürgern. Auch Bestimmungen über die Organisation und die Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden gehört zum öffentlichen Recht.
Was ist das allgemeine Privatrecht?
Das allgemeine Privatrecht wird auch „bürgerliches Recht“ oder „Zivilrecht“ genannt. Es regelt Rechte, die jeden Bürger betreffen.
Was ist das Bürgerliche Gesetzbuch?
Demzufolge: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist kein öffentliches Recht, denn es regelt die Beziehung zwischen den Bürgern und ist von keinem Unterordnungsverhältnis geprägt. Zum Privatrecht gehören zum Beispiel das Erb- und Familienrecht sowie das Schuldrecht.