Welches Schiedsgericht?
Ein Schiedsgericht ist ein Entscheidungsgremium, welches allein durch die Abrede der beiden Parteien anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Streitigkeit zwischen Parteien erledigt. Die Regelungen über das Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien, den Rahmen gibt die Zivilprozessordnung vor.
Was passiert beim Schiedsgericht?
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren. Bei Schiedsgerichten handelt es sich um nicht-staatliche Gerichte, die allein aufgrund einer Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentreten und als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen.
Wie muss ich ein Schiedsverfahren einleiten?
Um ein Schiedsverfahren einzuleiten, muss der Kläger dem Beklagten gemäß § 1044 Zivilprozessordnung (ZPO) einen Einleitungsschriftsatz zustellen. Darin müssen die Parteien und der Streitgegenstand angegeben und auf die Schiedsvereinbarung hingewiesen werden.
Wie können Parteien das Schiedsverfahren bestimmen?
Die Parteien können auch das Schiedsverfahren weitgehend selbst bestimmen oder auf eine bereits bestehende Schiedsinstitution und deren Regelwerk zugreifen. Institutionalisierte Schiedsgerichte sind z. B. bei Industrie- und Handelskammern angesiedelt.
Welche vor- und Nachteile hat das Schiedsverfahren?
Dabei ergeben sich einige Vor- und Nachteile: Das Verfahren kann flexibel an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden, z. B. bezüglich Ort und Sprache. Schiedsverfahren sind in der Regel nicht öffentlich. Schiedsverfahren laufen oft schneller ab als Verfahren vor staatlichen Gerichten.
Welche Vorteile hat die Streitbeilegung im Wege eines Schiedsverfahrens?
Die Streitbeilegung im Wege eines Schiedsverfahrens hat für die Parteien den Vorteil, dass sie sich ihren Schiedsrichter und das Verfahren weitgehend selbst aussuchen können. Zudem kann das Schiedsverfahren, wenn sie das wollen, nicht öffentlich durchgeführt werden, so dass die Vertraulichkeit gewährleistet ist.