Was zahlt zur zuzahlungsbefreiung?

Was zählt zur zuzahlungsbefreiung?

Nicht alle Zuzahlungen werden bei der Berechnung der Zuzahlungsbefreiung berücksichtigt. Befreiungsfähige Zuzahlungen sind z.B. Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, aber auch Zuzahlungen zur Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation.

Wann Befreiung von Rezeptgebühr?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind, mit Ausnahme von Fahrkosten, von allen Zuzahlungen befreit. Schwangere müssen keine Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln leisten, wenn die erbrachte Leistung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung erforderlich ist.

Wie hoch ist der Freibetrag für zuzahlungsbefreiung?

Damit Sie durch die gesetzlichen Zuzahlungen finanziell nicht unzumutbar belastet werden, müssen Sie pro Jahr nicht mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen zuzahlen. Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt die Grenze bei einem Prozent.

Wie berechnet man die Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %. Grundlage für die Berechnung ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer kann Zuzahlungsbefreiung beantragen?

Damit die Kosten Dir nicht über den Kopf wachsen, kannst Du eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Das ist möglich, wenn Du in einem Kalenderjahr Deine individuelle Belastungsgrenze überschritten hast. Diese liegt bei 2 Prozent des Familien-Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent.

Sind Sozialhilfeempfänger von der Zuzahlung befreit?

Sozialhilfeempfänger sind weder von der Zuzahlung noch von den Mehrkosten befreit. Allerdings gilt für Sozialhilfeempfänger eine besondere Regelung bei der Ermittlung der Belastungsgrenze. Wird die Belastungsgrenze pro Jahr überschritten, kann eine Zuzahlungsbefreiung erwirkt werden.

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