Welche Gerichtsbarkeit ist zustandig?

Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig?

Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig. Anmerkung: In sehr seltenen Fällen kann ausnahmsweise das Arbeitsgericht zuständig sein.

Was ist das gerichtsverfassungsgesetz?

Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit. Nach § 13 GVG ist das GVG auch anzuwenden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Wie ist das GVG aufgebaut?

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist 3-stufig aufgebaut. Das Grundgesetz nennt in seinem Art. 95 Absatz 1 das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Träger des Bundesverwaltungsgerichts ist demnach der Bund.

Wie viele Landgerichte?

In Zivilsachen gibt es Zivilkammern und Kammern für Handelssachen, in Strafsachen kleine und große Strafkammern sowie Strafvollstreckungskammern. In Deutschland gibt es derzeit 115 Landgerichte.

Was ist die Gerichtsbarkeit?

Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen, und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.

Was sind die Unterschiede in der ordentlichen Gerichtsbarkeit?

Unterschieden werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von Zivil- und Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur für bestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wie ist die Zivilgerichtsbarkeit zuständig?

Die Zivilgerichtsbarkeit ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zuständig für die Entscheidung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten (Streitige Gerichtsbarkeit) – mit Ausnahme der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, für die die Arbeitsgerichte zuständig sind – und der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. zurück

Was war die Gerichtsbarkeit in der Neuzeit?

Im europäischen Mittelalter und in der frühen Neuzeit war die Gerichtsbarkeit ein Recht bestimmter Personen oder Korporationen, welches diese auch veräußern oder als Lehen vergeben konnten. So das Gericht der Zeidler.

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