Für wen gilt das mindestlohngesetz?
Für wen gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen. Nur dann, wenn in einzelnen Branchen tarifliche Vereinbarungen getroffen worden sind, die unterhalb von 8,50 Euro liegen, konnten diese bis Ende 2016 fortbestehen.
Für wen gilt MiLoG?
Grundsatz. Nach § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG) hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgeltes mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes durch den Arbeitgeber (auch in Privathaushalten).
Wie gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland?
Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland für alle Arbeitgeber und alle Arbeitsverhältnisse und damit alle Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) einige Ausnahmen zugelassen.
Wer legt die Höhe des Mindestlohns fest?
Wer legt die Höhe des Mindestlohns in Deutschland fest? Für die Anpassung des Mindestlohns ist die Mindestlohnkommission zuständig, die alle zwei Jahre neu festlegt, ob und welche Änderungen notwendig sind.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Bundeskabinett?
Für den gesetzlichen Mindestlohn sind vom Bundeskabinett zwei Erhöhungen beschlossen worden, die die Lohnuntergrenze bis zum Jahr 2020 um gesamt 5,8 Prozent anheben. Ab dem 01. Januar 2019 gilt ein Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde und ab dem 01.01.2020 gelten 9,35 Euro.
Wie kann der Mindestlohn geändert werden?
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.