Wann spricht man von einem räuberischen Diebstahl?
Strafgesetzbuch (StGB) § 252 Räuberischer Diebstahl Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.
Wann liegt ein Raub vor?
Der Tatbestand des Art. 140 Absatz 1 StGB setzt voraus, dass jemand mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Sache wegnimmt. Ebenfalls einen Raub stellt es dar, wenn jemand einen anderen der Gegenwehr unfähig macht und anschließend eine Sache wegnimmt.
Wann ist ein räuberischer Diebstahl vollendet?
Der räuberische Diebstahl gemäß § 252 StGB ist bereits mit dem auf Gewahrsamssicherung gerichteten Einsatz eines Nötigungsmittels vollendet. Für die Frage der Vollendung kommt es nicht darauf an, ob es dem Täter gelingt, sich den Besitz des gestohlenen Guts zu erhalten1.
Was ist der Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung?
Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt.
Was zeichnet den räuberischen Diebstahl aus?
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.
Ist jeder Raub ein Diebstahl?
Hauptmerkmal eines Raubes liegt in der Androhung oder Anwendung von Gewalt während eines Tatvorgangs. Ein Diebstahl wird zu einem Raub, wenn Ihnen mit Gewalt gedroht wird oder tatsächlich Gewalt angewendet wird, um Ihnen Eigentum wegzunehmen.
Wie prüft man räuberischen Diebstahl?
Setzt der Täter das Nötigungsmittel nach Vollendung der in § 252 StGB genannten Vortat ( Diebstahl ) ein, um sich die erlangte Beute zu sichern, so ist der räuberische Diebstahl zu prüfen. Auch der qualifizierte Diebstahl kann Vortat sein.