Was ist der Mindestlohn einfach erklärt?
Der Mindestlohn ist die Untergrenze eines Lohns, der nicht unterschritten werden darf. In Deutschland gilt seit 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Damit ist festgelegt, dass Arbeiternehmer/innen eine Mindestsumme pro Stunde erhalten müssen. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro.
Was wird unter dem Begriff Mindestlohn verstanden?
im Allgemeinen in Tarifverträgen festgelegte Untergrenze für das vom Arbeitgeber zu zahlende Entgelt. Im engeren Sinn versteht man darunter gesetzlich bestimmte Lohnnormen, die nicht unterschritten werden dürfen. Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in zahlreichen Ländern (u. a. in den USA und den meisten EU-Staaten).
Welche Arten von Mindestlöhnen gibt es?
Es gibt drei Arten von Mindestlöhnen: nationale Mindestlöhne, die regionale Variante und branchenspezifische Mindestlöhne. Zusätzlich gibt es von Land zu Land Sonderregelungen für Jugendliche, Auszubildende, Qualifizierte, Behinderte oder bestimmte Berufsgruppen.
Wie geht es mit der Frage nach der Elastizität?
Bei der Frage nach der Elastizität geht es darum, wie Verbraucher auf Preisänderungen am Markt reagieren. Je stärker die Nachfrage aufgrund von Preisänderungen schwankt, desto „elastischer“ ist sie. Den Preis für eine Ware regelt der Markt selbst, solange kein Eingriff von Außen erfolgt.
Wie hoch ist der Mindestlohn bei einer geringfügigen Beschäftigung?
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung greift die Mindestlohnregelung. Sogenannte „450 Euro-Jobs“ müssen mit 9,35 Euro pro Stunde vergütet werden. Direkte Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Hartz-IV-Leistungen hier nicht. Jedem ALG-2-Beziehenden steht ein Grundfreibetrag von 100 Euro zu, die er aus einer Tätigkeit erwirtschaftet.
Ist ein Mindestlohn für Hartz-IV-Empfänger nicht vorgesehen?
Ein Mindestlohn ist für Hartz-IV-Empfänger bei dieser Form der Tätigkeit also nicht vorgesehen. Der erwirtschaftete Lohn wird allerdings auch nicht auf die Leistungen vom Regelsatz des ALG II angerechnet. Er steht dem Ein-Euro-Jobber frei zur Verfügung. In Bezug auf den Mindestlohn sind bei Hartz-4-Bezug einige Ausnahmen zu beachten.
Wann tritt die Erhöhung vom Mindestlohn in Kraft?
Sie tritt mit Beginn des Jahres in Kraft und muss von den Arbeitgebern umgesetzt werden. Die Erhöhung vom Mindestlohn betrifft auch Hartz-4-Empfänger, die einem Minijob nachgehen und Leistungen vom Jobcenter beziehen. Langzeitarbeitslose Hartz-4-Empfänger: Der Mindestlohn muss erst nach sechs Monaten gezahlt werden.