Was versteht man unter der Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer eine Private Krankenversicherung (PKV) abschließen dürfen bzw. können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) betrifft Arbeiter und Angestellte.
Was versteht man unter der Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt bei Arbeitnehmern die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst und jedes Jahr mit Wirkung zum 1.
Was versteht man unter Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitragsberechnung herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2021 bei 58.050 Euro im Jahr bzw. 4.837,50 Euro im Monat.
Was zählt alles in die jahresarbeitsentgeltgrenze?
Krankenversicherungsfrei bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen, sofern sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
Welches Einkommen zählt für PKV?
Arbeitnehmer müssen ein jährliches Einkommen von mehr als 64.350 Euro brutto (Stand 2021) erzielen, um Mitglied der privaten Krankenversicherung werden zu können. Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni oder geldwerte Vorteile wie Dienstwagen werden ebenfalls dem Einkommen zugerechnet.
Für welche Einkünfte muss ich der Krankenkasse melden?
Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmer1 sowie alle Angestellten, deren monatliches Brutto einkommen un- ter der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze und über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2018 450 Euro/Monat) liegt.