Was beinhaltet das Chemikaliengesetz REACH-Verordnung No data no market?

Was beinhaltet das Chemikaliengesetz REACH-Verordnung No data no market?

REACH basiert auf dem Grundsatz: „No data, no market“ (Artikel 5). Dies bedeutet, dass Stoffe und Verwendungen, die nicht in der von der ECHA vorgegebenen Frist registriert sind, nicht mehr verwendet werden dürfen.

Für welche Produkte gilt REACH?

Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, d. h. nicht nur für die in industriellen Prozessen verwendeten, sondern auch für die im täglichen Leben vorkommenden, zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Farben/Lacken sowie in Produkten wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräte.

Wer unterliegt der REACH Verordnung?

Nachgeschalteter Anwender ist im Sinne der REACH-Verordnung jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der europäischen Union, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet.

Was beinhaltet das Verbot des Inverkehrbringens?

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Beschränkungen und Verbote beim Inverkehrbringen und der Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) oder Gemischen – sowie Erzeugnissen, die solche gefährlichen Stoffe freisetzen können – im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt?

Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten. Mit der Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien wurde sie novelliert.

Was besagt der Grundsatz No data no market?

Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind.

Was regelt die REACH?

REACH regelt den Umgang mit (chemischen) Stoffen als solche, in Gemischen und in Erzeugnissen. REACH umfasst alle (chemischen) Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Das REACH-System macht Hersteller und Importeure, für die Sicherheit ihrer Chemikalien selbst verantwortlich.

Was sagt die REACH Verordnung?

Die REACH – Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

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