FAQ

Was ist beim Versand von Gefahrgut zu beachten?

Was ist beim Versand von Gefahrgut zu beachten?

Alle verpackten Gefahrgüter müssen mindestens mit Namen, UN-Nummer und Gefahrgutzettel, bei dem das Symbol Auskunft über die Gefahrgutklasse gibt, gekennzeichnet sein. Beim Versand flüssiger Stoffe sind Ausrichtungspfeile auf der Verpackung anzubringen.

Wann ist ein gut ein Gefahrgut?

D.h. jedes Gut, das eine UN-Nummer hat, gilt als Gefahrgut! Die einzig zuverlässige Quelle ist das Sicherheitsdatenblatt. Dort kann man die UN-Nummer im Abschnitt Transport finden. Umgekehrt gilt: Güter ohne UN-Nummer sind KEIN Gefahrgut.

Welche Zusammenladungen sind nach ADR nicht erlaubt?

Zusammenladeverbote und Trenngebote Im Wesentlichen sind folgende Zusammenladungen verboten: Gefahrgüter mit explosiven Eigenschaften (Klasse 1; Klassen 4.1 und 5.1 mit zusätzlichem Gefahrzettel 1) dürfen nicht mit anderen Gefahrgütern zusammengeladen werden.

Wie groß müssen Gefahrgutaufkleber sein?

Es gibt sie in den Größen 10 × 10 cm (Gefahrzettel, label) für Packstücke und 25 × 25 cm sowie 30 × 30 cm (Großzettel, placard) für LKW, Tank-LKW, Aufsetztanks oder Container.

Welche Gefahrgutklassen zusammen verladen?

Übersicht über Einteilung der Gefahrgutklassen nach ADR/ RID

Klasse Gefahrgut
2 Gase
3 Entzündbare flüssige Stoffe
4 Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, organische Peroxide

Wann ist eine beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig?

Orangefarbene Warntafeln auf Beförderungseinheiten (wie z. B. LKW mit oder ohne Anhänger) weisen auf den Transport von gefährlichen Gütern hin. Orangefarbene Warntafeln mit Kennzeichnungsnummer geben einen Hinweis auf bestimmte gefährliche Güter und deren Gefahren.

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