Wann beginnt die 14 tagige Widerrufsfrist?

Wann beginnt die 14 tägige Widerrufsfrist?

Das so genannte Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware. Um das Widerrufsrecht wahrzunehmen, müssen Sie dem Händler oder Vertragspartner mitteilen, dass Sie widerrufen wollen.

Was bedeutet 14 Tage Widerrufsrecht?

Wenn Sie die Ware bereits bezahlt haben, muss der Verkäufer Ihnen die Zahlung innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Dies gilt jedoch erst, wenn er die Ware von Ihnen zurück erhalten hat oder Sie nachweisen können, dass Sie sie zurückgeschickt haben (zum Beispiel mit einem Einlieferungsbeleg des Paketdienstes).

Wann brauche ich eine Widerrufsbelehrung?

Verbraucher verfügen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (Online-Handel) über ein Widerrufsrecht nach §§ 312g und 355 BGB, über das Unternehmer ihre Privatkunden bzw. Verbraucher informieren müssen (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).

Wann genau beginnt die Widerrufsfrist?

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Widerrufsfrist beträgt einheitlich 14 Tage und beginnt frühestens, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, im Fernabsatz laut § 356 Abs. 2 BGB jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.

Wann beginnt die Widerrufsfrist beim Autokauf?

Der Händler muss Dich über das Widerrufsrecht bei dem Autokauf informieren. Dieses gilt 14 Tage, entweder ab Beginn der Widerrufsbelehrung oder ab der Übergabe des Fahrzeugs. Verpasst der Händler diese Mitteilung an Dich, verlängert sich die Frist auf maximal ein Jahr und 14 Tage nach Erhalt des Autos.

Was bedeutet innerhalb 14 Tage?

Die Frist beträgt 14 Tage. Das heißt, der Kunde darf die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückschicken. Er muss allerdings – auch das wurde mit der EU-VRRL neu geregelt – ausdrücklich erklären, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Wo muss die Widerrufsbelehrung stehen?

In den meisten Online-Shops befindet sich der Hinweis auf das Widerrufsrecht im Rahmen des Bestellprozesses, meist oberhalb des Bestellbuttons. 8.5.2015, 6 U 137/14) entschied jetzt, dass der Hinweis auf das Widerrufsrecht auch unterhalb des Bestellbuttons platziert werden darf.

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