Wie schreibe ich meine Überstunden auf?
Wie sollten Überstunden dokumentiert werden? In vielen Unternehmen gibt es eine elektronische Zeiterfassung. Falls diese im Betrieb nicht vorhanden ist, sollten die Überstunden aufgeschrieben und vom Arbeitgeber unterzeichnet werden.
Wann gibt es überstundenzuschlag?
„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehaltes gesondert bezahlt.
Ist der überstundenzuschlag gesetzlich geregelt?
In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Regelungen bezüglich der Zuschläge für geleistete Überstunden. Eine Ausnahme macht das ArbZG für Nachtarbeit.
Wie kann ich die Überstunden berechnen?
Bei einer festen Vergütung pro Monat, die unabhängig von den gearbeiteten Stunden aufgebracht werden muss, sollten Arbeitgeber zuerst den jeweiligen Stundenlohn in brutto herausfinden, bevor sie die Überstunden berechnen können. Es existieren dabei mehrere Methoden, wie die Berechnung der Überstunden vonstattengehen kann.
Wie kann der Arbeitgeber die Überstunden regulieren?
Tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber die Überstunden regulieren. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht unendlich Überstunden machen können – selbst wenn dies im rechtlichen Rahmen wäre. Genehmigt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, so haben Sie hinterher auch keinen Anspruch auf deren Auszahlung.
Wie kann ich die Vergütung für gemachte Überstunden ausrechnen?
Möchten Sie die Vergütung für gemachte Überstunden ausrechnen, können Sie zwischen zwei Methoden wählen: 1. Teilen Sie das dreifache Gehalt in brutto im Monat durch 13 Wochen und das Ergebnis aus dieser Berechnung erneut durch die Anzahl der Stunden in der Woche. (Bruttomonatsgehalt x 3 : 13) : Wochenstunden = Bruttostundenlohn
Was ist der Stundenlohn für Überstunden?
Bei Mitarbeitern, die sowieso auf Stundenbasis bezahlt werden, kann sich am normalen Stundenlohn (ggf. mit Zuschlag) orientiert werden. Arbeitnehmer, die ein Festgehalt beziehen, können aus diesem den Stundenlohn für Überstunden ausrechnen. Dabei wird vereinfacht mit 4,33 Wochen pro Monat gerechnet.